Waldorf-Frommer-Abmahnung - „Verstehen Sie die Béliers?“, Film - Was tun?

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Sie werden mit dem Vorwurf des illegalen Filesharings durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte konfrontiert? Über Ihren Anschluss ist angeblich der Film „Verstehen Sie die Béliers?“zum Download im Internet angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden? Sie sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und € 815,00 bezahlen? Lesen Sie hier, was man tun kann und nicht tun sollte.

Neuer Film aus Frankreich wird angeboten und abgemahnt

Erst erwärmte „Ziemlich beste Freunde“ unsere Herzen, nun liefert Frankreich mit „Verstehen Sie die Béliers?“ einen neuen Feelgood-Film – über eine zauberhafte junge Frau und ihre gehörlose Familie.

Der Rechteinhaber Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft will das kostenlose und rechtswidrige Verbreiten seiner Filme über Popcorn Time und anderen Internettauschbörsen verhindern und lässt deshalb Waldorf-Frommer-Abmahnungen verschicken.

Bei diesen Schreiben handelt es sich nicht um Internet-Abzocke oder Betrug. Auch sind derartige Angelegenheiten kein Fall für Verbraucherverbände, da es um Deliktsrecht geht.

Konkret soll der Abgemahnte durch die Nutzung eines sog. Filesharing-Programms auf seinem Computer anderen Nutzern die Möglichkeit eröffnet haben, den Film „Verstehen Sie die Béliers?“ von seinem eigenen PC herunterzuladen. Dies geschieht bereits während des Downloads des Films auf den eigenen PC.

Für das angebliche Anbieten des Filmes im Internet fordert die Kanzlei Waldorf Frommer in der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen Vergleichsbetrag von € 815,00.

Was tun bei einer Abmahnung wegen „Verstehen Sie die Béliers?

Bei Waldorf-Frommer-Abmahnungen muss man umsichtig handeln und schon gar nicht auf Internetforen hören. Die dortigen Ratschläge kann man getrost vergessen, da diese mit der Rechtswirklichkeit meist nichts gemein haben.

Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen „Verstehen Sie die Béliers“ erhalten und einen lebenslang geltenden Unterlassungsvertrag unterschreiben sollen, nutzen Sie am besten die Hotline eines spezialisierten Anwalts wie Matthias Hechler, M.B.A. Er wird Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten in Ihrem speziellen Fall aufklären.

In sehr vielen Konstellationen, bei denen ein Dritter den Film „Verstehen Sie die Béliers“ im Internet angeboten oder z. B. illegal über Popcorn Time angesehen hat, haftet nämlich der Abgemahnte überhaupt nicht, weil er keine Pflichten verletzt hat.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Verstehen Sie die Béliers” meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.


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