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Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Black Mass“ über BitTorrent – UE und 915,00

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Die Kanzlei Waldorf Frommer verfolgt weiterhin Filesharing an diversen Filmen und Serien sowie Musik über Internettauschbörsen wie BitTorrent. Ganz aktuell liegt uns eine Abmahnung vom 21.06.2016 den Film „Black Mass“ betreffend zur Bearbeitung vor. Dabei geht die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH vor.

Abmahnung erhalten – Wieso?

Sie haben als Inhaber des Internetanschlusses die Abmahnung erhalten, weil Ihnen vorgeworfen wird, den Film „Black Mass“ zum Download über Internettauschbörsen bereitgestellt zu haben. Die Kanzlei geht hierbei zunächst davon aus, dass Sie der Täter dieser Rechtsverletzung sind.

Die Kanzlei verlangt die Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Gesamtsumme von EUR 915,00, welche mit der Abmahnung geltend gemacht werden.

Haben auch Sie ein Abmahnschreiben erhalten, sollten Sie die folgenden Punkte unbedingt beachten:

  • Geraten Sie nicht in Panik
  • Wenden Sie sich nicht an die Abmahnkanzlei zur Klärung der Angelegenheit; eine einmal erfolgte Aussage lässt sich nicht mehr rückgängig machen
  • Nehmen Sie die Abmahnung aber unbedingt ernst, ansonsten riskieren Sie ein kostenintensiveres Gerichtsverfahren
  • Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht, ansonsten wird dies als Schuldeingeständnis aufgefasst
  • Wenden Sie sich sofort nach Erhalt der Abmahnung an einen auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten. Wir klären Sie über die Einzelheiten Ihres konkreten Falles auf.

Wann bestehen Verteidigungsmöglichkeiten?

Jeder, der eine Abmahnung erhält, wird sich nun die Frage stellen, ob er auch tatsächlich dazu verpflichtet ist, die Unterlassungserklärung abzugeben und die Zahlung zu leisten und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Grundsätzlich gilt: Ist die Abmahnung berechtigt, haben Sie also den oben genannten Vorwurf begangen, haften Sie als Täter und haben der Gegenseite Schadensersatz und Aufwendungsersatz zu zahlen.

Als Störer haften Sie, wenn Sie zwar nicht selbst der Täter sind, Sie dem Täter aber den Download des oben genannten Werkes bspw. nicht verboten haben, Sie also Ihre Belehrungs- und Überwachungspflichten verletzt haben. Sie haften dann aber nur auf Unterlassung weiterer Verletzungen und nicht auf die Zahlung von Schadensersatz. Weiterhin bestehen Belehrungs- und Überwachungspflichten nicht gegenüber jedem, sodass die Einholung unseres anwaltlichen Rates empfehlenswert ist.

Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer, ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt. Dabei kann als Beitrag auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der Inanspruchgenommene die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12, Rn. 22, BearShare).

Doch beachten Sie: Abmahnungen sind oftmals unberechtigt!

Sie sind dann nicht verantwortlich, wenn die Tat beispielsweise durch

  • Lebensgefährten
  • Freunde
  • Mitbewohner
  • Familienangehörige

begangen worden ist. Haften Sie dann auch nicht als Störer, haben Sie nichts falsch gemacht.

Ist dies der Fall, obliegt Ihnen allerdings die sogenannte sekundäre Darlegungslast. Zu prüfen ist dann, ob auch ein Dritter zur konkreten Tatzeit Zugriff auf Ihren Internetanschluss hatte. Gelingt Ihnen die Erbringung der sekundären Darlegungslast, schulden Sie weder die Abgabe einer Unterlassungserklärung noch die Zahlung der geforderten Beträge.

Die Anforderungen an die sekundäre Beweislast werden jedoch von Gericht zu Gericht unterschiedlich beurteilt, sodass Sie sich unbedingt von uns beraten lassen sollten, da wir auf das Urheberrecht spezialisiert sind.

Unsere Empfehlung an Sie:

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei und profitieren Sie von unserer Erfahrung aus unzähligen Abmahnverfahren. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung, wir klären Sie über die Einzelheiten Ihres Falles auf und unterstützen Sie gerne in Ihrem konkreten Fall.

Folgende Vorteile bieten wir Ihnen:

  • kompetente Beratung von einem Experten im Bereich Filesharing
  • Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag, keine versteckten Kosten
  • bundesweit tätig bei dem Erhalt von Abmahnungen
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Ihre Kanzlei Brehm
-Ihr Experte bei Filesharing-Abmahnungen-


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