Waldorf Frommer-Abmahnung wegen Brick Mansions – so sollten Sie reagieren

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie hatten eine Waldorf Frommer-Abmahnung erhalten? Die Anwälte werfen Ihnen vor, den Film „Brick Mansion“ illegal in einer Internettauschbörse angeboten zu haben? Längst nicht alle Abmahnungen sind berechtigt. Oft kann man die Abmahnung vollständig zurückweisen.

Ist die Waldorf Frommer-Abmahnung Betrug oder Abzocke?

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken wieder Abmahnungen für die Universum Film GmbH wegen des angeblichen Anbietens des Filmes „Brick Mansions“ in Internettauschbörsen. Die Tat, sollte sie tatsächlich vom Anschlussinhaber als Täter oder Störer geschehen sein, wäre dann rechtswidrig. Daher fordern die Anwälte von den ermittelten Internetanschlussinhabern eine strafbewehrte Unterlassungserklärung (= lebenslanger Vertrag) sowie eine Schadensersatzzahlung von € 815,00.

Sofern der abgemahnte Anschlussinhaber tatsächlich den Film angeboten haben sollte, haftet er als Täter und ist nach deutschem Urheberrecht zur Unterlassung und zur Zahlung verpflichtet.

Viele Waldorf Frommer-Abmahnungen sind unberechtigt

In Deutschland gibt es keine grundsätzliche Haftung des Anschlussinhabers. Wenn der Anschlussinhaber weder Täter noch als Störer für den wahren Täter verantwortlich ist, muss er weder eine Unterlassungserklärung abgeben, noch etwas bezahlen.

Gehen Sie davon aus, dass der besagte Upload des Films Brick Mansions tatsächlich stattgefunden hat. Oft leugnen die Mitbenutzer des Internetanschlusses (Kinder, Mitbewohner), dass sie etwas gemacht haben, weil sie selbst nicht haften wollen.

Vielen Nutzern der Filesharing-Software ist auch gar nicht klar, dass sich Filme aus etlichen kleinen Teilen zusammensetzen und diejenigen Teile, die man schon heruntergeladen hat, sofort zum Upload angeboten werden.

Jedenfalls haftet der Anschlussinhaber in Deutschland nicht für volljährige Kinder und für den Partner. Hier gibt es keine Störerhaftung, sodass weder eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben noch etwas bezahlt werden muss. Dasselbe gilt in Fällen, in denen man minderjährigen Kindern oder Mitbenutzern das Nutzen von Tauschbörsen verboten hat.

Kostenloses Erstgespräch bei „Brick Mansions-Abmahnung“

Geben Sie keinesfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, wenn Sie unschuldig sind. Eine solche Erklärung ist ein lebenslang gültiger Vertrag, an den Sie gebunden sind. Bei einem Verstoß hiergegen müssen Sie mindestens € 5.000,00 bezahlen.

Nutzen Sie mein Angebot eines kostenlosen telefonischen Erstgesprächs. Ich bin seit Jahren mit der Verteidigung von Filesharing-Abmahnungen beschäftigt und habe über 17.000 Abmahnungen bearbeitet. Vergleichen Sie die Angebote von Anwälten genau, insbesondere Preis und Vorgehensweise. Klären Sie, ob man für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben will und ob Sie an die Gegenseite etwas bezahlen werden. Beides ist oft nicht notwendig und verschlechtert Ihre Situation.

Gerne können Sie meine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr unter 07171 18 68 66 nutzen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema