Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Der Lieferheld“ – so sollten Sie reagieren
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Auch im Juni 2014 verschicken die Waldorf Frommer Anwälte aus München Abmahnungen wegen des illegalen Angebotes von Filmen im Internet. Unter anderem vertreten sie die Constantin Film GmbH und verfolgen das Filesharing des Films „Der Lieferheld – Unverhofft kommt oft“. Die betroffenen Abgemahnten sollen einen Unterlassungsvertrag unterschreiben und € 815,00 bezahlen. Längst nicht alle Abmahnungen sind berechtigt, weil der Anschlussinhaber weder als Täter noch als Störer haftet.
Keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben bei einer Waldorf Frommer- Abmahnung
Sie sollten als Betroffener einer Waldorf Frommer Abmahnung keinesfalls eine Unterlassungserklärung abgeben, auch keine modifizierte, wenn Sie nichts gemacht haben. Entgegen einer verbreiteten – aber falschen – Ansicht haftet der Anschlussinhaber nur dann, wenn er Täter oder Störer ist.
Gehen Sie zunächst davon aus, dass der besagte Upload des Films „Der Lieferheld – Unverhofft kommt oft“ tatsächlich stattgefunden hat. Sofern es andere waren, haftet der Anschlussinhaber nur dann, wenn Belehrungspflichten bestanden und der Abgemahnte diese verletzt hat. Sofern der Abgemahnte anderen seinen Internetanschluss zur Mitnutzung überlassen hat, so muss er Pflichten verletzt haben, um zu haften. Oft leugnen die Mitbenutzer des Internetanschlusses (Kinder, Mitbewohner), dass sie etwas gemacht haben, weil sie selbst nicht haften wollen.
Sofern minderjährige Kinder den Anschluss nutzen und als Täter in Betracht kommen, haftet der Anschlussinhaber bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer nicht, wenn er ein Verbot ausgesprochen hat. Dasselbe gilt bei volljährigen Kindern und Partnern, wobei der Abgemahnte diesbezüglich überhaupt keine Verbotspflichten hat.
Abgemahnten muss geraten werden, Verteidigungsangebote penibel zu vergleichen
Vergleichen Sie die Angebote von Anwälten genau, insbesondere Preise und Vorgehensweisen. Klären Sie, ob man für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben will und ob Sie an die Gegenseite etwas bezahlen werden. Beides ist oft nicht notwendig und verschlechtert Ihre Situation.
Lassen Sie sich auch keine „Abmahnschutzpakete“ aufreden, wenn Sie überhaupt nichts gemacht haben. Eine derartige Vorgehensweise grenzt an Abzocke.
Kostenloses Erstgespräch bei „Der Lieferheld – Abmahnung“
Geben Sie keinesfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, wenn Sie weder als Täter noch als Störer haften. Eine solche Erklärung ist ein lebenslang gültiger Vertrag, an den Sie gebunden sind. Bei einem Verstoß hiergegen müssen Sie mindestens € 5.000,00 bezahlen.
Nutzen Sie mein Angebot eines kostenlosen telefonischen Erstgesprächs. Ich bin seit Jahren mit der Verteidigung von Filesharing-Abmahnungen beschäftigt und habe über 17.000 Abmahnungen bearbeitet.
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