Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ | Bundesweite Hilfe

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Ihnen wird vorgeworfen, für die Verbreitung des Films „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ im Internet verantwortlich zu sein? Sie sollen € 915,00 bezahlen und eine lebenslange Unterlassungserklärung abgeben? Oft sind die Abmahnungen von Waldorf Frommer nicht berechtigt, wenn behauptet wird, dass der Abgemahnte als Täter oder Störer für diese Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist. Denn der Abgemahnte haftet nicht für andere, wenn er selbst keine Pflichten verletzt hat.

Was ist eine Waldorf-Frommer-Abmahnung?

Mit der Abmahnung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Werk „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH von den Abgemahnten, den Film nicht mehr anzubieten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die mit einer Vertragsstrafe gesichert ist und € 915,00 zu bezahlen, die sich aus Anwaltskosten und Schadenersatz zusammensetzen.

Reagieren Sie immer auf die Abmahnung!

Reagiert man nicht auf die Abmahnung von Waldorf Frommer, können die Anwälte ihre Forderungen sofort gerichtlich geltend machen. Des Weiteren besteht eine Verpflichtung des Abgemahnten zwar nur dann, auf die Abmahnung zu antworten, wenn er als Täter oder Störer haftet. Dennoch sollte man den Abmahnanwälten – sollte es so sein – darlegen, dass man nicht haftet, so dass ein gerichtliches Verfahren für die Gegenseite nicht erfolgsversprechend scheint.

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. Beauftragen Sie einen spezialisieren Anwalt wie Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. mit Ihrer Interessenvertretung. Er kann auf eine Erfahrung mit tausenden von Waldorf-Frommer-Abmahnungen zurückblicken und weiß, was im konkreten Einzelfall zu tun ist.

Wer haftet überhaupt für die Abmahnung?

In vielen Fallkonstellationen haftet der abgemahnte Anschlussinhaber überhaupt nicht für die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung, da dieser den Verstoß gar nicht begangen hat (keine Täterhaftung), sondern vielmehr ein Dritter (Familienmitglieder, Mitbewohner, Freunde, Bekannte oder andere). In diesen Fallkonstellationen der Täterschaft eines anderen ist immer zu prüfen, ob der Abgemahnte eigene Belehrungspflichten verletzt hat. Sollte dies nicht der Fall sein – wie oft bei volljährigen Familienangehörigen – so scheidet eine Haftung komplett aus. In diesen Fällen muss keine Unterlassungserklärung abgegeben und auch nichts bezahlt werden.

Was ich für Sie tun kann

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Der Marsianer – Rettet Mark Watney“ haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/ nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung von Yussof Sarwari.


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