Abmahnung Yussof Sarwari und € 650,00-Forderung | Bundesweite Hilfe  

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Abmahnung der Kanzlei Yussof Sarwari wegen eines Filmes erhalten und sollen € 650,00 bezahlen? Hier finden Sie Hilfe und Ratschläge zur Unterlassungserklärung und den möglichen Folgen der Abmahnung.

Was will die Kanzlei Sarwari von mir?

Der Hamburger Anwalt vertritt Filmrechteinhaber wie die Asteria Media SL und die G&G Media GmbH bei der Verfolgung der illegalen Verbreitung von deren Filmen in Internettauschbörsen. Das Verbreiten fängt bereits beim Herunterladen an und startet jedes Mal automatisch, wenn sich die Software mit dem Internet verbindet. Wer einen Film herunterlädt, der bietet sofort die bereits heruntergeladenen Dateifragmente an, ob er will oder nicht. Daher spielt es, sollte der Abgemahnte tatsächlich der Täter sein, auch überhaupt keine Rolle, ob diese Urheberrechtsverletzung bewusst geschah oder nicht. Der Unterlassungsanspruch setzt weder Verschulden noch Vorsatz voraus. Folglich steht eine Forderung nach einer Unterlassungserklärung und € 650,00 im Raum.

Alles zahlen, einigen oder ablehnen?

Bei einer Yussof-Sarwari-Abmahnung kommt es darauf an, ob der Abmahnte als Täter, als Störer oder überhaupt nicht haftet.

Bei einer Täterhaftung sollte man sich schleunigst einigen und eine anwaltlich modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Dann ist die Sache sofort vom Tisch. Allerdings muss man darauf achten, den Film nicht erneut anzubieten, sonst kann es zu Vertragsstrafen von mehr als € 5.000,00 kommen.

Die Störerhaftung tritt dann in Kraft, wenn der Abgemahnte nicht selbst der Täter war, jedoch dem Täter das Herunterladen von Filmen nicht verboten hat. Der Störer haftet allerdings neben der Unterlassung nicht auf Zahlung von Schadenersatz, er steht also besser da als ein Täter. In diesen Fällen ist immer anwaltlich zu prüfen, ob überhaupt Belehrungs- und Verbotspflichten bestanden, die verletzt werden konnte. Innerhalb der Familie geltend diese Verbotspflichten oft gar nicht, so dass eine Haftung für volljährige Familienmitglieder bei einer Abmahnung von Yussof Sarwari in vielen Fällen vollständig entfällt.

Was tun, wenn ich unschuldig bin?

Wenn Sie weder als Täter, noch als Störer haften, haben Sie nichts falsch gemacht. Sie sollten sich gerade in diesem Fall anwaltliche Hilfe von einem erfahrenen Filesharing-Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. holen. Er kann der Kanzlei Yussof Sarwari darlegen, dass bei Ihnen keinerlei Haftung vorliegt und Sie deshalb weder die lebenslang gültige Unterlassungserklärung abgeben, noch die € 650,00 bezahlen werden.

Machen Sie keine Experimente! Ohne Anwalt geht es kaum gut

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat zahlreiche Abmahnungen von Yussof Sarwari bearbeitet und hilft Ihnen gerne, wenn Sie derartige Probleme haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund.

Es genügt nicht zu sagen „Ich war das nicht“ oder „das war niemand“. Es muss vielmehr konkret ausgeführt und nachgeforscht werden, wer zum Tatzeitpunkt ebenfalls das Internet nutzen konnte und wer als Täter in Frage kommt.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Dirty Grandpa“.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema