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Waldorf Frommer - Abmahnung wegen der Serie "Shameless"

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Abmahnung durch Waldorf Frommer für die Serie „Shameless – Crazy in Love“

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH verschickt die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer derzeit Abmahnungen wegen des Filesharings von Folgen der Dramaserie „Shameless – Crazy in Love“. In Deutschland ist die Serie unter dem Namen „Shameless – Nicht ganz nüchtern“ bekannt.

Die Forderungen

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert in diesen Abmahnungen für die Warner Bros. Entertainment GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt 519,50 €. Diese setzen sich zusammen aus dem Schadensersatz in Höhe von 350,- € pro getauschter Serienfolge sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 169,50 €.

Wer haftet?

Wer bei solchen Abmahnungen haftet, kommt immer auf den konkreten Einzelfall an und sollte genau geprüft werden. Der Anschlussinhaber ist jedenfalls nicht in jedem Fall haftbar.

Gute Verteidigungsaussichten bestehen vor allem dann, wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat. Dies sind oft Fälle mit minderjährigen bzw. volljährigen Kindern. Teils kann dabei die Haftung vollständig entfallen. Auch für andere volljährige Familienmitglieder haftet der Anschlussinhaber nicht verdachtsunabhängig. Auch bei Haushaltsangehörigen wie z. B. Mitbewohnern oder Untermietern und sogar Freunden und Bekannten, welche hin und wieder zu Besuch sind, muss geprüft werden, ob der Anschlussinhaber überhaupt verpflichtet ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben oder gar den Schadensersatz zu zahlen.

Aber auch wenn der Anschlussinhaber selbst die Serie heruntergeladen bzw. bereitgestellt hat, muss die Abmahnung auf Angemessenheit der Zahlungsforderungen überprüft werden sowie ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung vom fachkundigen Anwalt aufgesetzt werden.

Mehrere Folgen geladen?

Wenn Sie mehrere Folgen der Serie „Shameless“ gestreamt haben sollten, aber nur für eine einzige Episode abgemahnt wurden, besteht die Gefahr entsprechender Folgeabmahnungen. Daher ist es besonders wichtig, die beigelegte Unterlassungserklärung nicht sofort zu unterzeichnen. Sie sollten sich auch in diesem Fall an einen Anwalt wenden, der die Unterlassungserklärung hinsichtlich der übrigen Folgen modifizieren kann. Dadurch wird der Gefahr von Folgeabmahnungen entgegengewirkt.

Fazit

Es ist auf jeden Fall davon abzuraten, die von den Anwälten Waldorf Frommer beigelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, selbst wenn die dort geäußerten Vorwürfe stimmen sollten. Denn einmal unterschrieben, folgen aus möglichen weiteren Verstößen Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro. Begeben Sie sich daher bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer zur Serie „Shameless“ in fachkundige anwaltliche Beratung. Auch der Versuch, die abmahnende Kanzlei zur Klärung der Angelegenheit anzurufen bzw. anzuschreiben, ist nicht zielführend.

Falls Sie also eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, wenden sie sich so schnell wie möglich an uns und profitieren Sie wie folgt:

  • keine Unterlassungserklärung, wenn Sie sie nicht schulden,
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Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

Ihre Kanzlei Brehm


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