Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „Er ist wieder da“ (Film) | Bundesweite Hilfe  

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Sie haben eine Abmahnung wegen der Hitler-Parodie „Er ist wieder da“ erhalten und sollen € 915,00 bezahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben? Lesen Sie hier, ob Sie als Anschlussinhaber haften oder ob Sie die Forderungen ganz oder teilweise zurückweisen können. Auch wenn diese Abmahnungen wie vorgefertigt wirken, so ist deren Inhalt durchaus ernst zu nehmen!

Was ist eine Waldorf Frommer Abmahnung?

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München hat sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing spezialisiert und vertritt hierbei namhafte Rechteinhaber wie die Constantin Film GmbH wie in diesem Fall. Die Anwälte haben per IP-Adresse festgestellt, dass der Film „Er ist wieder da“ von Ihrem Internetanschluss illegal angeboten wurde und fordern daher vom Abgemahnten eine lebenslang gültige Erklärung, dass die Angebote des Films zukünftig unterlassen werden. Neben einer Unterlassungserklärung fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte Aufwendungsersatz in Höhe von € 215,00 und Schadensersatz in Höhe von € 600,00. Die Gesamtforderung beläuft sich daher auf € 915,00.

Gehen Sie davon aus, dass jemand tatsächlich den Film „Er ist wieder da“ über Ihren Anschluss angeboten hat. Eine ganz andere Frage ist, ob Sie als Anschlussinhaber überhaupt hierfür haften. Z. B. hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass die Haftung des Anschlussinhabers in zahlreichen Fällen entfallen kann.

Wer hat eine Verteidigungschance?

Als Täter sollte man dringend eine modifizierte Unterlassungserklärung bezüglich des Films „Er ist wieder da“ abgeben. Ein spezialisierter Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. kann Ihnen dabei helfen, sich mit der Waldorf Frommer Abmahnung auseinanderzusetzen. Auch kann man in vielen Fällen einen Preisnachlass heraushandeln. In Einzelfällen hat die Kanzlei Waldorf Frommer sogar komplett auf die finanziellen Forderungen verzichtet.

Als Störer haften Sie nur teilweise und nur dann, wenn Sie gegenüber dem Täter Pflichten wie z. B. das Verbot der Nutzung von Tauschbörsen verboten haben. Hier ist zu unterscheiden, wer der Täter war, denn gegenüber manchen Personengruppen wie z. B. volljährigen Familienmitgliedern bestehen überhaupt keine Pflichten. In Fällen, in denen der Täter ein volljähriges Familienmitglied war, haftet der Anschlussinhaber oft überhaupt nicht.

Wie Sie sehen, kommt es immer auf den Einzelfall an, wer haftet und wer nicht. Lassen Sie die Finger von irgendwelchen gut gemeinten Tipps im Internet! Es ist blanker Unsinn, stets und sofort eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abzugeben, wie von vielen Anwälten geraten wird. Denn wenn Sie in einen Autounfall verwickelt werden, steigen Sie auch nicht sofort aus und unterschreiben ein Schuldeingeständnis. Die Schuldfrage ist genauso bei einer Waldorf Frommer Abmahnung im Einzelfall zu klären.

Was Sie jetzt unbedingt sofort tun sollten

Wenn auch Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen des Films „Er ist wieder da“ im Auftrag der Constantin Film GmbH erhalten haben, sollte Sie meine kostenlose Erstberatung nutzen und sich dann gegebenen Falls von mir vertreten lassen. Ich habe fast 10 Jahre Erfahrung mit der Kanzlei Waldorf Frommer prüfe für Sie, ob Sie als Täter, als Störer oder überhaupt nicht haften. Sofern der Abgemahnte den Film „Er ist wieder da“ nicht selbst angeboten hat, sondern jemand anderes (Partner, Kinder, Gäste, Mitbewohner etc.), so kann die Störerhaftung und damit die gesamte Haftung entfallen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund. Mein Ziel ist es, wenn möglich, dass Sie nicht einmal die gefährliche modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Er ist wieder da“.


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