Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Batman v Superman: Dawn of Justice“ | Bundesweite Hilfe!    

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Batman v Superman: Dawn of Justice“ aus dem Jahre 2016 erhalten und wollen sich hiergegen wehren? Hier finden Sie professionelle Hilfe.

Was ist eine Abmahnung von Waldorf Frommer?

Der Film „Batman v Superman“ (Batman gegen Superman) hatte ein Budget von etwa 250 Millionen US-Dollar. Hinzu kommen Marketing- und Verleihkosten, so dass derartige Filme das Doppelte oder Dreifache ihres Budgets einnehmen müssen, um für das Filmstudio profitabel zu sein. Bei diesem Film geht es um die Firma Warner Bros., die mit dem Film ihre Kosten einspielen und auch Gewinne machen will, so dass sie nicht daran interessiert ist, den Film in Internettauschbörsen illegal verteilen zu lassen. Die für Deutschland zuständige Warner Bros. Entertainment GmbH hat daher die Münchner Waldorf Frommer Anwälte beauftragt, das rechtewidrige Verbreiten des Films „Batman v Superman: Dawn of Justice“ in Internettauschbörsen, das eine Verletzung der Urheberrechte darstellt, mit Abmahnungen zu verfolgen.

Derartige Abmahnungen sind weder Betrug, noch Abzocke, sondern gesetzlich vorgesehen. Den Waldorf Frommer Rechtsanwälten bleibt bei einer ermittelten Urheberrechtsverletzung über einen Internetanschluss nichts anderes übrig, als zunächst den Anschlussinhaber anzuschreiben und als Täter oder Störer zu verdächtigen. Er soll € 915,00 an Anwalts- und Schadenersatzkosten bezahlen und vor allem eine lebenslang gültige Erklärung mit Vertragsstrafeversprechen bezahlen, dass er den Film nicht erneut anbietet. Zu Recht?

Wer haftet bei einer Waldorf Frommer Abmahnung überhaupt?

Im Falle von solchen Forderungen ist für Sie entscheidend, ob Sie selbst oder aber ein Nutzer Ihres Internetanschlusses die vorgeworfene Handlung begangen haben. Denn immer dann, wenn jemand anders als der Anschlussinhaber den Film angeboten hat, kann der Abgemahnte vollkommen unschuldig sein und muss keine der Forderungen erfüllen.

Liegt eine Haftung des Abgemahnten als Täter oder Störer vor, sollte man eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Diese Erklärung muss man jedoch nur dann unterschreiben, wenn tatsächlich eine Störerhaftung (bei einer Täterhaftung versteht sich das von selbst) vorliegt. Für eine Störerhaftung wäre Voraussetzung, dass den Abgemahnten eine eigene Pflichtverletzung trifft. Dies sollten Sie unbedingt anwaltlich prüfen lassen, denn hierzu gibt es umfangreiche Urteile und Rechtsprechung.

Was sind die nächsten Schritte bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer?

Nutzen Sie meine kostenlose Erstberatung. Ich habe fast 10 Jahre Erfahrung mit der Kanzlei Waldorf Frommer prüfe für Sie, ob Sie als Täter, als Störer oder überhaupt nicht haften. Sofern der Abgemahnte den Film „Batman v Superman“ nicht selbst angeboten hat, sondern jemand anderes (Partner, Kinder, Gäste, Mitbewohner etc.), so kann die Störerhaftung und damit die gesamte Haftung entfallen.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet und hilft Ihnen gerne, wenn Sie eine Abmahnung wegen „Batman v Superman“ oder anderer Filmen erhalten haben. Bei mir steht die individuelle Beratung im Vordergrund. Mein Ziel ist es, wenn möglich, dass Sie nicht einmal die gefährliche modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Die Vorteile der Anwaltskanzlei Hechler sind:

  • Keine standardmäßige Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Lucifer“.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hechler M.B.A.

Beiträge zum Thema