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Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Fantastic Four“ | Unterlassungserklärung und EUR 915,00

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Die Münchener Abmahnkanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH Verbreitungen des Films „Fantastic Four“ über die Tauschbörse BitTorrent ab.

Worauf bezieht sich der Vorwurf konkret?

Der Vorwurf bezieht sich konkret darauf, dass der Abgemahnte den Film zum Download über BitTorrent bereitgestellt haben soll.

Adressat der Abmahnung ist stets der Inhaber des Internetanschlusses, über welchen die vorgeworfene Tat begangen worden sein soll.

Die Kanzlei verlangt mit dem Abmahnschreiben vom Abgemahnten die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Gesamtsumme von EUR 915,00, bestehend aus EUR 700,00 Schadensersatz sowie EUR 215,00 Aufwendungsersatz.

Doch nicht in jedem Fall ist der Abgemahnte verpflichtet, die Erklärung abzugeben und zu zahlen!

Was verbirgt sich hinter der Unterlassungserklärung?

Das Abmahnschreiben enthält eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, welche von dem Adressaten der Abmahnung unterzeichnet werden soll.

Doch Vorsicht!

Empfänger der Abmahnung ist in aller Regel der Inhaber des Internetanschlusses, über welchen der oben genannte Vorwurf begangen worden sein soll. Jedoch ist der Inhaber des Anschlusses häufig nicht für die Rechtsverletzung verantwortlich, da womöglich Familienangehörige, Mitbewohner oder Freunde als Verantwortliche in Betracht zu ziehen sind. Der Anschlussinhaber selbst hat vielfach keine Kenntnis von der Rechtsverletzung oder von dem tatsächlichen Täter derselben.

Ist der Inhaber des Internetanschlusses nicht Täter der Rechtsverletzung und hat er auch sonst die Tat nicht gefördert, schuldet er weder die Abgabe einer Unterlassungserklärung noch die Zahlung der geforderten Beträge, unterliegt jedoch der sog. sekundären Darlegungslast.

Wie verhalte ich mich richtig?

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht und nehmen Sie keinen Kontakt zur Abmahnkanzlei auf. Sie sollten die Abmahnung jedoch auch nicht ignorieren. In diesem Fall riskieren Sie die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, bei welchem Ihnen ein höheres Kostenrisiko entsteht.

Zur Prüfung, ob die Abmahnung überhaupt rechtmäßig ist, sollten Sie sich bereits nach Erhalt der Abmahnung von einem auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt beraten und vertreten lassen. Es ist uns bereits in vielen Fällen gelungen, unseren Mandanten ein gerichtliches Verfahren zu ersparen und keine Zahlung an die Abmahnkanzlei zu leisten.

Fazit:

Haben Sie eine Abmahnung erhalten, sollten Sie sich unbedingt an einen fachkundigen Anwalt wenden. Ungerechtfertigte Abmahnungen sind keine Ausnahmen, sodass Sie Ihren konkreten Fall unbedingt von einem Anwalt prüfen lassen sollten.

Handeln Sie nicht vorschnell und lassen Sie sich von den eindringlichen Aufforderungen der Abmahnkanzlei nicht verunsichern.

Wenden Sie sich an uns und nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung in unzähligen Abmahnverfahren sowie Filesharing-Fällen. Wir zeigen Ihnen in einer kostenfreien Beratungsgespräch Ihre Möglichkeiten auf und beraten Sie zu der Sachlage in Ihrem konkreten Fall.

Wir bieten Ihnen folgende Vorteile:

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Kontaktieren Sie uns und nutzen Sie unser Angebot der kostenlosen Erstberatung. Entscheiden Sie danach, ob Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen wollen.

Ihre Kanzlei Brehm


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