Veröffentlicht von:

Waldorf Frommer - Abmahnung wegen „Planet der Affen: Revolution“

  • 2 Minuten Lesezeit

Seit einigen Tagen liegt uns wieder eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vor. In dieser Abmahnung wirft die Kanzlei unserem Mandanten vor, den Film „Planet der Affen: Revolution“ über ein sogenanntes Peer-to-Peer Netzwerk Dritten zum Download angeboten zu haben.

Peer-to-Peer Netzwerk Dritten zum Download angeboten zu haben.

Was ist der Vorwurf?

Der Vorwurf besteht in dem Anbieten (Täterhaftung) bzw. Anbietenlassen (Störerhaftung) des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes „Planet der Affen: Revolution“ in einem sogenannten Peer to Peer Netzwerk (Internettauschbörse), um den Download durch andere Tauschbörsennutzer zu ermöglichen.

Was wird gefordert?

Die Kanzlei fordert von dem Abgemahnten binnen einer Frist von 14 Tagen:

  • Schadensersatz in Höhe von EUR 600,00
  • Aufwendungsersatz in Höhe von EUR 215,00
  • die Löschung der zum Upload angebotenen Datei
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Insgesamt wird also nicht nur die Löschung der Datei und Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Es wird auch die Zahlung einer Gesamtsumme von EUR 815,00 gefordert.

Was sollten Sie auf keinen Fall tun?

  • auf keinen Fall sollten Sie selber bei der abmahnenden Kanzlei anrufen, um die Sache selbst in die Hand zu nehmen
  • eine Unterlassungserklärung abgeben und EUR 100,00 zahlen
  • überhaupt nicht reagieren und die Abmahnung ignorieren
  • die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen

Wie reagiert man richtig?

  • Bewahren Sie zunächst Ruhe
  • Lassen Sie die von der Kanzlei gesetzten Fristen nicht verstreichen
  • Lassen Sie Ihren Fall von einem erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. Nur er kann prüfen, ob Sie eine Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung oder Zahlung der geforderten Beträge verpflichtet sind.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung von Schutt Waetke Rechtsanwälte, Rasch Rechtsanwälte, FAREDS, Daniel Sebastian o.ä. erhalten haben, kontaktieren Sie uns schnellstmöglich und lassen Sie sich von uns über die Möglichkeiten in Ihrem Einzelfall aufklären. Wir informieren Sie selbstverständlich auch über die Kosten, die durch eine anwaltliche Vertretung entstehen.

Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Ersteinschätzung und profitieren Sie von der Erfahrung aus unzähligen Abmahnverfahren.

Ihre Kanzlei Brehm

www.kanzleibrehm.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Brehm

Beiträge zum Thema