Waldorf Frommer Abmahnung wegen Spy – Susan Cooper Undercover | Keine € 815 bezahlen! Was tun?  

  • 2 Minuten Lesezeit

Momentan sind Waldorf Frommer Abmahnungen wegen der US-amerikanischen Filmkomödie „Spy – Susan Cooper Undercover” in Umlauf.

Der Rechtsinhaber Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH verfolgt das angebliche Anbieten des Films in Internettauschbörsen (Filesharing). „Spy – Susan Cooper Undercover” (Originaltitel: Spy) ist eine US-amerikanische Action-Filmkomödie von Paul Feig aus dem Jahr 2015. Melissa McCarthy spielt die Rolle der CIA-Analystin Susan Cooper, die einen gefährlichen Waffenhändler ausspionieren muss.

Spy – Susan Cooper Undercover angeblich im Internet angeboten

Mit dem kostenlosen Verteilen in Internettauschbörsen verdient die 20th Century Fox kein Geld und wehrt sich entsprechend gegen das Filesharing. Sie lässt durch die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen an diejenigen Anschlussinhaber verschicken, die angeblich beim Anbieten des Films im Internet erwischt wurden. Es ist nicht auszuschließen, dass die in der Regel sehr zuverlässige Ermittlungssoftware auch ab und zu Fehler macht.

€ 815 und eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung gefordert

Wer erwischt wurde, soll € 815,00 bezahlen (€ 215 Anwaltskosten und € 600 Schadensersatz). Sofern der Abgemahnte nicht der Täter war, fallen die € 600 weg, denn diese schuldet nur der Täter selbst. Hat der Abgemahnte keine Pflichten verletzt, muss er überhaupt nichts bezahlen.

Zentraler Anspruch der Abmahnung ist allerdings der Unterlassungsanspruch. Hier sollte man ganz genau prüfen lassen, ob man diesen überhaupt erfüllen muss. In dem Brief ist die Rechtslage sehr einseitig dargestellt und erweckt den Eindruck, der Anschlussinhaber hafte immer für den Upload des Films „Spy – Susan Cooper Undercover”. Dies stimmt jedoch in unzähligen Fällen gerade nicht. Der deutsche Bundesgerichtshof hat in 3 richtungsweisenden Urteilen, die Waldorf Frommer auslässt, entschieden, dass im Familienverbund die Haftung des Anschlussinhabers insbesondere für minderjährige und volljährige Kinder / Familienangehörige sehr oft entfallen kann.

Auch kann die Haftung entfallen, wenn Mitbewohner, Freunde, Gäste oder Mieter die Urheberrechtsverletzung begangen haben. Es ist immer zu prüfen, ob der Anschlussinhaber Pflichten verletzt hat.

Modifizierte Unterlassungserklärung bindet lebenslang

Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung stellt, wenn der Abgemahnte weder als Täter noch als Störer haftet, eine verheerende Falschberatung mit drastischen Auswirkungen dar. Auch die modifizierte Unterlassungserklärung stellt einen lebenslang (!) gültigen Vertrag dar, der bei einem erneuten Anbieten des Films in der Zukunft den Abgemahnten über € 5.000,00 kosten kann.

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