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Waldorf Frommer: Abmahnung wegen „The Imitation Game – ein streng geheimes Leben“

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Seit heute vertreten wir einen weiteren Betroffenen, dem die widerrechtliche Verbreitung des Hollywoodblockbusters „The Imitation Game – Ein streng geheimes Leben“ über sogenannte P2P-Netzwerke oder Filesharingplattformen vorgeworfen wird.

Über unzählige Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Auftrag von namhaften Film- oder Musikvertriebsunternehmen wie Sony Music, Universal, Warner Bros. etc. wird beinahe täglich berichtet. Der Inhalt der Abmahnschreiben ist allen Fällen vergleichbar, wenn nicht sogar identisch. Die Kanzlei Waldorf Frommer teilt dem Abgemahnten mit, dass sie von dem jeweiligen Rechteinhaber (Warner Bros. Entertainment GmbH, Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH o.a.) beauftragt wurde, aufgrund einer durch das Unternehmen ipoque GmbH dokumentierten Rechtsverletzung verschiedene Ansprüche gegenüber dem Abgemahnten geltend zu machen.

Welche Ansprüche macht die Kanzlei geltend?

Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von insgesamt EUR 815,00, wobei EUR 600,00 auf Schadensersatz und EUR 215,00 auf die Anwaltskosten entfallen.

Gerade online finden sich nach wie vor diverse „Ratschläge“ zum Vorgehen gegen Abmahnungen. Immer wieder finden sich Tipps, wie die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung und/oder Zahlung eines Betrages von EUR 100,00 oder EUR 150,00. Damit sei die Sache erledigt!

Von einem solchen Vorgehen raten wir jedoch dringend ab!

Sofern Sie als Inhaber des Internetanschlusses und Empfänger der Abmahnung nicht als Täter für die Rechtsverletzung in Frage kommen und darüber hinausgehende Pflichten wie z.B. die Verschlüsselung Ihres Internetzuganges und eine Belehrung aller Personen, die Zugang zu Ihrem Internetanschluss haben, erfüllt haben, sind Sie grundsätzlich überhaupt nicht verpflichtet, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

Ebenfalls müssen Sie in diesen Fällen keine EUR 815,00 bezahlen.

Lassen Sie sich in jedem Fall zu den Einzelheiten Ihrer Sachlage fachkundig beraten, bevor Sie womöglich vorschnell Kontakt zur Abmahnkanzlei aufnehmen oder die Unterlassungserklärung unterzeichnen.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung?

- Bleiben Sie zunächst ruhig

- Nehmen Sie auf keinen Fall eigenmächtig Kontakt zur Kanzlei Waldorf Frommer auf, um die Sache selbst zu regeln. Die Aussagen, die Sie machen, können später leicht gegen Sie verwendet werden. Zudem lässt sich eine einmal getätigte Aussage nicht mehr umkehren.

- Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Hier erhalten Sie umfassende Informationen zu der Sach- und Rechtslage in Ihrem konkreten Einzelfall.

- Ignorieren Sie eine Abmahnung auf gar keinen Fall. Tun Sie dies, kann dies ein sehr kostenintensives Gerichtsverfahren zur Folge haben.

Rufen Sie uns an und schildern Sie uns Ihren Fall. Wir geben Ihnen eine kostenfreie erste Einschätzung zur Sach- und Rechtslage in Ihrem konkreten Fall. Sie bekommen selbstverständlich auch eine Information über entstehende Kosten im Falle unserer Beauftragung. Dies sind transparente Pauschalbeträge ohne versteckte Zusatzkosten. Nach dieser ersten Einschätzung können Sie in Ruhe entscheiden, ob Sie sich von uns vertreten lassen wollen.

Mit uns haben Sie folgende Vorteile:

- bundesweit tätig
- kein Termin vor Ort notwendig
- schnelle Kommunikation per Telefon, E-Mail und Fax
- kostenfreie Ersteinschätzung am Telefon
- Vertretung zum transparenten Pauschalbetrag

Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung aus unzähligen Abmahnverfahren.

Ihre Kanzlei Brehm


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