Waldorf Frommer-Abmahnung wegen „The Mentalist“ - Modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?  

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Ihnen wird vorgeworfen, eine oder mehrere Folgen der US-TV-Serie „The Mentalist“ weltweit allen Nutzern der Tauschbörse bittorrent zum Herunterladen angeboten zu haben? Sie haben eine Abmahnung von Waldorf Frommer aus München mit der Überschrift „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“ erhalten?

Waldorf Frommer vertreten die Warner Bros. Entertainment GmbH

Die Warner Bros ist berechtigt, Urheberrechtsverletzungen an Folgen der Serie „The Mentalist“ auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu verfolgen. Mit dieser sog. Abmahnung fordert der Rechteinhaber insbesondere Unterlassung und Schadenersatz von dem ermittelten Inhaber des Internetanschlusses.

Die Anwälte fordern Anwaltskosten von meist € 215,00 sowie einen Schadenersatz bei 2 Folgen von € 700,00, insgesamt also € 915,00 bei 2 Serienfolgen.

Daneben soll der Abgemahnte sich verpflichten, keine Folgen der Serie The Mentalist mehr illegal anzubieten und zur Sicherung dieser Verpflichtung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Vorsicht vor der modifizierten Unterlassungserklärung

Jede Unterlassungserklärung, auch die modifizierte, ist lebenslang gültig und kann Vertragsstrafen von € 5.000,00 pro Verstoß auslösen.

Sie sollten sich davor hüten, ohne anwaltliche Prüfung eines erfahrenen Rechtsanwalts eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. In der Vergangenheit gab es unzählige Fälle, in denen Abgemahnte falsch beraten wurden und ohne rechtliche Verpflichtung hierzu eine lebenslang bindende Unterlassungserklärung abgegeben haben.

Eine Verpflichtung zur Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „The Mentalist“ besteht nur dann, wenn der Abgemahnte als Täter oder Störer haftet.

Wann haftet der Abgemahnte überhaupt bei einer The Mentalist-Abmahnung?

Der ermittelte Anschlussinhaber haftet insbesondere dann nicht, wenn Dritte (Ehepartner, Partner, Kinder, Mitbewohner, Gäste, Nachbar, Mieter etc.) die Urheberrechtsverletzung begangen haben und dies dem Abgemahnten mangels Pflichtverletzung nicht vorgeworfen werden kann.

Welche Pflichten (z. B. Belehrungs- oder Verbotspflichten) im Einzelfall bestanden und ob diese überhaupt verletzt wurden, ist juristisch genau zu prüfen.

Rechtsanwalt Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Abmahnungen bearbeitet

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. ist seit über 5 Jahren als Anti-Abmahnanwalt bei Filesharing-Abmahnungen tätig und hat über 17.000 Abmahnungen wegen Tauschbörsen bearbeitet, darunter tausende der Kanzlei Waldorf Frommer.

Er berät Sie gerne im Rahmen einer kostenlosen telefonischen Ersteinschätzung, ob Sie überhaupt haften und eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben müssen oder, ob Ihre Haftung komplett entfällt.

Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 unter Telefon 07171 18 68 66 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
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