Waldorf Frommer-Abmahnung wegen TV-Folge „Young Sheldon – Spock, Kirk und ein Leistenbruch”

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Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer, ausgesprochen im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH, vorgelegt, in der es um eine Urheberrechtsverletzung an der TV-Folge „Young Sheldon – Spock, Kirk und ein Leistenbruch” geht.

Vorwurf:

Der Vorwurf lautet, dass unsere Mandantschaft die o. g. TV-Folge innerhalb einer Tauschbörse zum Download angeboten wurde. Hierbei handelt es sich also um klassisches Filesharing, wobei ein Werk zur Nutzung auf den eigenen PC heruntergeladen wird und zugleich wieder hochgeladen, also öffentlich zugänglich gemacht wird. Das öffentliche Zugänglichmachen stehe jedoch lediglich dem Urheber zu und sei daher eine Urheberrechtsverletzung (§ 19 a UrhG).

Geltend gemachte Forderungen:

  • Abgabe einer Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Rechtsanwaltskosten
  • geforderter Gesamtbetrag: 569,50 €

Kann man eine Abmahnung einfach ignorieren?

Nein, auf keinen Fall! Die gegnerische Kanzlei könnte sodann nämlich gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Jedoch sollte von Ihnen auch nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wird die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet oder werden geforderte Beträge direkt gezahlt, könnte dies als Schuldeingeständnis gewertet werden. Auch nach mehreren Jahren, wenn Sie die Abmahnung evtl. bereits vergessen haben, kann noch ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden.

Rechtliche Einschätzung:

Häufig lassen sich die geforderten Beträge durch die Beauftragung eines spezialisieren Rechtsanwalts deutlich reduzieren. Handeln Sie daher nicht auf eigene Faust, sondern kontaktierten Sie unsere Anwaltskanzlei für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles. Wir haben in den vergangenen Jahren eine sehr hohe vierstellige Zahl an Mandanten im Bereich des Filesharings, des Urheber-, Medien-, Marken- und Wettbewerbsrechts erfolgreich vertreten. Auch Ihnen stehen wir kompetent zur Seite.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall
  • Persönliche und enge Betreuung und Beratung
  • Faires Pauschalhonorar und stetige Kostentransparenz
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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