Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen TV-Serie „iZombie“ | Nicht zahlen - nicht unterschreiben!

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Auch die US-amerikanische Dramedy-Serie „iZombie“ ist seit Juli 2015 Gegenstand von Waldorf-Frommer-Abmahnungen. Antworten Sie unbedingt auf den Brief, um Nachteile zu verhindern.

Die Fernsehserie dreht sich um die Gerichtsmedizinerin Liv Moore, die als Zombie nach dem Verzehr von Gehirnen die Erinnerungen und Fähigkeiten der Verstorbenen annimmt und dies nutzt, um bei der Aufklärung von Mordfällen zu helfen. Die TV-Serie „iZombie“ ist eine freie Umsetzung der gleichnamigen Comicserie. Rechteinhaber und Auftraggeber der Rechteverfolgung in Deutschland ist die Warner Bros. Entertainment GmbH.

Was werfen Waldorf Frommer den Empfängern ihrer Briefe vor?

Konkret geht es bei den Abmahnschreiben darum, dass jemand über den Internetanschluss eine oder mehrere Folgen der Serie „iZombie“ oder gleichzeitig auch anderer Serien in einer Internettauschbörse angeboten hat. Oft waren dies minderjährige oder erwachsene Kinder des Anschlussinhabers, die dies später bestreiten werden, da die Eltern sich damit auch nicht auskennen. Fakt ist jedoch, dass jemand die Serie angeboten hat. Das wird notfalls vor Gericht durch ein € 4.000 bis € 6.000 teures Gutachten bestätigt werden. Es ist daher brandgefährlich, den Download zu bestreiten, da dieser gerichtsfest nachgewiesen werden kann. Dies heißt jedoch noch lange nicht, dass der Anschlussinhaber auch nur eine der Forderungen der Waldorf-Frommer-Abmahnung erfüllen muss.

Die Forderungen sind Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die lebenslang gelten und Vertragsstrafen bei Zuwiderhandlung auslösen soll. Des Weiteren sollen Anwaltskosten von € 169,50 sowie ein Schadenersatz von € 350,00 für 1 Folge von „iZombie“, bei mehreren Folgen mehr, bezahlt werden.

Abgemahnte haften oft gar nicht!

Obwohl in der Waldorf-Frommer-Abmahnung so dargestellt, haftet der Abgemahnte oft überhaupt nicht. Denn er haftet nur für die Urheberrechtsverletzung, wenn er selbst der Täter war, also die Tauschbörse oder Popcorn Time genutzt hat, oder Dritte wie z. B. die Kinder die Serie angeboten haben und er selbst dabei Pflichten wie z. B. Belehrungspflichten verletzt hat (sog. Störerhaftung).

Aber gerade die Störerhaftung entfällt oft mangels Pflichten oder Pflichtverletzungen des Anschlussinhabers. Eine vollständige Enthaftung kommt in Betracht, wenn volljährige Kinder oder der Partner die Übeltäter waren. Ist zudem unklar, wer der Täter war, kommt es auch oft vor, dass dann überhaupt niemand haftet.

Auch Minderjährige haften, wenn man sie als Täter nennt!

Grober Unfug wäre, den Waldorf Frommer Rechtsanwälten ein Familienmitglied als Täter zu präsentieren. Denn ab 7 Jahren haften Kinder selbst für ihre Taten, da die Einsichtsfähigkeit dann vermutet wird. Eine Umverlagerung der Haftung macht überhaupt keinen Sinn.

Vorsicht vor der modifizierten Unterlassungserklärung!

Geben Sie also niemals eine modifizierte oder andere Unterlassungserklärung ab, wenn Sie überhaupt nicht haften. Am besten erläutert Ihnen eine im Filesharing-Rechts spezialisierte Anwalt wie Matthias Hechler, M.B.A., wie Sie haften, nämlich als Täter, als Störer oder gar nicht. Haften Sie nicht, muss auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Leider raten viel zu viele Anwälte standardmäßig dazu. Bedenken Sie: Wenn Sie unverschuldet in einen Pkw-Unfall verwickelt werden, steigen Sie auch nicht aus dem Wagen und erklären sich sofort bereit, alle Schäden zu bezahlen. Ebenso verhält es sich mit der Unterlassungserklärung mit dem Unterschied, dass diese sogar in Zukunft noch sehr teure Forderungen nach sich ziehen kann.

Kostenlose Erstberatung bundesweit

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat bereits tausende Waldorf-Frommer-Abmahnungen bearbeitet und hilft bundesweit zu einem fairen Pauschalpreis.

Nutzen Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „iZombie” meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite), auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

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Lesen Sie hier, welche Serien sonst noch von Waldorf Frommer abgemahnt werden.


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