Waldorf Frommer - Abmahnung wegen Walking On Sunshine - Was tun?

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Walking On Sunshine ist ein Kinofilm des Jahres 2014 und wird bereits in Internettauschbörsen illegal verteilt. Der Rechteinhaber Universum Film GmbH hat die Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Abmahnungen derjenigen Internetanschlussinhaber beauftragt, von deren Anschluss aus der Film Walking on Sunshine angeboten wurde.

Sofern auch Sie Empfänger einer Abmahnung von Waldorf Frommer und hierüber einigermaßen überrascht sind, sollten Sie klären, wer den Film im Internet angeboten oder angeschaut hat und ob Sie als Anschlussinhaber hierfür verantwortlich sind.

Was ist eine Abmahnung von Waldorf Frommer?

Eine Abmahnung ist für die meisten Anschlussinhaber eine Überraschung. Gerade Betroffene, die noch nie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind, sehen sich durch Abmahnungen extrem unter Druck gesetzt und angesichts der Forderung von € 815,00 und der strafbewehrten Unterlassungserklärung überfordert.

Fakt ist, dass jemand den Film Walking On Sunshine illegal im Internet angeboten hat. Dies kann mit einer Tauschbörse oder durch Streaming geschehen sein. Daher handelt es sich nicht um Betrug oder Abzocke.

Zentrale Frage ist, ob der angeschriebene Internetanschlussinhaber überhaupt für diese Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist.

Sind die Forderungen von Waldorf Frommer rechtens?

Die Waldorf Frommer Anwälte fordern € 815,00. Diese Forderung setzt sich aus € 215,00 Ermittlungskosten und € 600,00 Schadensersatz zusammen. Daneben sollen Betroffene einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag (strafbewehrte Unterlassungserklärung) abgeben.

Immer dann, wenn andere die Tat begangen haben, kann die Haftung des Abgemahnten schnell entfallen, ohne, dass er einen anderen als Täter präsentieren muss. Dann wenn Dritte den Film Walking On Sunshine angeboten haben, ist eine Pflichtverletzung des Abgemahnten erforderlich. Z. B. bestehen im Familienverbund andere Pflichten als gegenüber Gästen oder einem Mieter. Gegenüber volljährigen Familienmitgliedern haften Betroffen überhaupt nicht.

Der Anschlussinhaber haftet in vielen Fällen überhaupt nicht

Vergessen Sie am besten alles, was Sie im Internet über das Thema Filesharing-Abmahnung gelesen haben. Die Rechtsprechung hat sich in den letzten beiden Jahren sehr günstig für Abgemahnte verändert.

Praxistipp: In vielen Fällen haftet der Abgemahnte nicht und muss deshalb auch keine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die ihn lebenslang bindet und Vertragsstrafen von über € 5.000,00 auslösen kann.

Ob Sie als Täter, als Störer oder überhaupt für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind, sollten Sie einen mit Filesharing-Abmahnungen erfahrenen Rechtsanwalt wie Matthias Hechler, M.B.A. prüfen lassen. Oft haftet der Abgemahnte überhaupt nicht.

Sie können Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. telefonisch unter 07171 18 68 66 kontaktieren. Rufen Sie mich für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 an oder nutzen Sie das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

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