Waldorf-Frommer-Abmahnung zu „Life of Pi“ erhalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Kanzlei Waldorf Frommer mahnt zum Film „Life of Pi“ ab

Zahlreiche Internetnutzer werden überrumpelt, die Kanzlei Waldorf Frommer profitiert. In hoher Frequenz verschicken die Anwälte von Waldorf Frommer Abmahnungen an Internetnutzer. Diesen wird vorgeworfen, mittels Filesharings Urheberrechte verletzt zu haben. So beauftragte auch die Twentieth Century Fox of Germany GmbH die erfahrenen Münchener Anwälte, um zum Film „Life of Pi“ Abmahnungen zu verschicken. Doch der Erhalt einer Abmahnung bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch gezahlt werden muss.

Worum geht es in „Life of Pi“?

Life of Pi basiert auf dem Roman „Schiffbruch mit Tiger“ aus dem Jahr 2001. Gegenstand der Handlung ist der Schiffbruch des indischen Jungen Piscine „Pi“ Patel, der Sohn eines Zoowärters ist. Bei einem starken Unwetter auf hoher See ist Pi der einzige menschliche Überlebende und findet sich auf einem Rettungsboot wieder. Auf diesem finden sich ebenfalls einige Tiere ein, unter anderem der gefährliche Zoo-Tiger mit dem Namen Richard Parker. Nachdem die restlichen Tiere sich gegenseitig gefressen haben, treibt Pi mit Richard Parker durchs Meer, dressiert den Tiger und durchlebt mit ihm einige überwältigende Abenteuer. Schlussendlich kommen beide nach 227 Tagen an der Küste Mexikos an und trennen sich. Umrahmt wird die Handlung durch das Interview eines Buchautors mit Pi, der zugibt, dass es eine andere Version der Geschichte gibt und die Tiere metaphorisch für echte Menschen standen. Life of Pi gewann zahlreiche Preise, unter anderem den Oscar für die beste Regie.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten – was bedeutet das?

Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer enthält zum einen eine Schadensersatzforderung von 915,00 €. Dazu wird die Erstattung der Anwaltskosten gefordert. Zum anderen liegt dem Schreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, die der Adressat der Abmahnung unterzeichnen soll. Doch hier ist Vorsicht geboten, von einer übereilten Reaktion ist stets abzuraten. Vielmehr müssen die Umstände des Einzelfalls geklärt werden, denn gegebenenfalls muss der Adressat gar nicht haften. Hat beispielsweise ein anderes volljähriges Mitglied des Haushalts das Filesharing vorgenommen, könnte sich der Empfänger der Abmahnung exkulpieren. Bis der komplette Sachverhalt überprüft ist, sollte den Forderungen von Waldorf Frommer nicht stattgegeben werden.

Wie reagiert man auf die Abmahnung von Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Werdermann | von Rüden hat bereits zahlreiche Mandanten, die eine Abmahnung erhalten haben, beraten. Auf diese Erfahrung aufbauend, raten unsere Experten zu folgenden Schritten:

  • Ruhig bleiben!
  • Weder zahlen noch unterschreiben!
  • Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  • Rechtsanwalt konsultieren!
  • Frist wahren!

Zudem bietet Werdermann | von Rüden eine kostenlose Erstberatung für alle Empfänger einer Abmahnung von Waldorf Frommer. Unter abmahnhelfer.de oder über die angegebenen Kontaktdaten sind wir jederzeit für Ihr Anliegen offen und hilfsbereit!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fabian Heyse

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten