Waldorf Frommer: AG Rostock bestätigt SE i.H.v. EUR 600,00 für die illegale Verbreitung eines Filmwerks

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Waldorf Frommer: Amtsgericht Rostock bestätigt Schadenersatz in Höhe von EUR 600,00 für die illegale Verbreitung eines Films mittels Filesharings – bloßer Verweis auf weitere Haushaltsmitglieder im Rahmen der sekundären Darlegungslast nicht ausreichend.

Amtsgericht Rostock vom 30.01.2015, Az. 49 C 528/14

Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen

Der Beklagte hatte im Rahmen seiner Verteidigung bestritten, die Rechtsverletzung persönlich begangen zu haben. Auf seinem Rechner habe sich keine Tauschbörsensoftware befunden. Zudem sei ihm das illegal verbreitete Filmwerk unbekannt. Er habe aber zwei mit ihm im Haushalt lebende volljährige Söhne, die regelmäßig LAN-Partys veranstaltet hätten. Zwar habe zum Tatzeitpunkt keine dieser Partys stattgefunden, jedoch wollte der Beklagte nicht ausschließen, dass im Rahmen einer derartigen Veranstaltung möglicherweise Tauschbörsensoftware heruntergeladen worden sei.

Nach Auffassung des Amtsgerichts reicht dieser Vortrag nicht aus, um die klägerischen Ansprüche zu erschüttern. Es hätte dem Beklagten oblegen, konkret vorzutragen, welche namentlich benannten Personen zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung Zugriff auf den Internetanschluss hatten.

Darüber hinaus seien konkrete Angaben erforderlich, warum diese Personen konkret als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Der bloße Verweis auf die im Haushalt lebenden Söhne und auf einen mutmaßlichen Download einer Tauschbörsensoftware im Rahmen einer LAN-Party reiche hingegen nicht aus, so das Gericht.

Das Amtsgericht Rostock hat den in Anspruch genommenen Anschlussinhaber folglich zur Leistung von Schadenersatz, Erstattung von Rechtsanwaltskosten und zur vollen Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.

Den von der Klägerin geltend gemachten Schadenersatz in Höhe von EUR 600,00 für das illegale Tauschbörsenangebot eines Filmwerks befand das Amtsgericht Rostock, so wie bundesweit zahlreiche Gerichte, für angemessen.

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