Waldorf Frommer geben keine Ruhe, aktuell: „The North Corridor – Chevelle“

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1. Was wird abgemahnt?

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen im Auftrag von der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen angeblichen Filesharings ab. Im konkreten Fall sollen die Abgemahnten das Musikalbum „The North Corridor“ von Chevelle anderen Internetnutzern in Internettauschbörsen zur Verfügung gestellt haben.

2. Was wird verlangt?

Waldorf Frommer verlangt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und abzugeben, die Abmahnkosten zu zahlen (bestehend aus Schadensersatz und gegnerischen Anwaltskosten) und die angebotenen Dateien zu löschen.

Wir können Ihnen jedoch nur raten nicht vorschnell zu handeln.

3. Auch eine Abmahnung erhalten? Was nun?

Auch wenn es schwer klingt, bitte bewahren Sie Ruhe und lassen sie sich nicht einschüchtern durch die unverständlichen Jurafloskeln und die extrem kurzen Fristen.

Zunächst bedarf es immer einer Überprüfung der jeweiligen persönlichen Situation durch einen spezialisierten Anwalt. Zum Teil werden nämlich auch unberechtigte Abmahnungen herausgeschickt, die dann nur kurz schriftlich zurückgewiesen werden müssen.

Aber auch für den Fall, dass Sie berechtigterweise abgemahnt wurden, gibt es Handlungsalternativen, die zu einem wirtschaftlich besseren Ergebnis führen. Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung in der Abmahnungsabwehr weiß ich, wie man richtig mit der Kanzlei Waldorf Frommer argumentiert. Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz stehe ich Ihnen gerne in Ihrem Anliegen zur Seite.

4. Soforthilfe-Tipps

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu Waldorf Frommer oder Sony auf!
  • Bezahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten!
  • Unterschreiben Sie niemals die vorgefertigte Unterlassungserklärung, da Sie sich damit für schuldig erklären und jahrelang gebunden sind!
  • Halten Sie sich an die vorgegebenen Fristen!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt auf!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben, weil Sie eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Werk „The North Corridor“ von Chevelle begangen haben, dann scheuen Sie sich nicht Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Kanzlei Dr. Newerla hilft Ihnen gerne weiter. Da wir die Abmahner genau kennen, wissen wir ganz genau, wie man zu reagieren hat.

Unser oberstes Ziel lautet dabei: Kein Geld für die Abmahner!

Vereinbaren Sie völlig unverbindlich ein kostenloses Erstgespräch. Wir vertreten Sie gern auch bundesweit zu unseren günstigen Pauschalpreisen.

Die vorherige Übersendung Ihrer Abmahnung via E-Mail oder Fax erleichtert uns die individuelle Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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