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Waldorf Frommer | Hilfe bei Abmahnung wegen „Arrow - Guilty (Dunkler Verdacht)“

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Waldorf Frommer: Abmahnungen für die Serie „Arrow“

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH für die Serie „Arrow“ und die Folge „Guilty (Dunkler Verdacht)“ ab

Derzeit verschicken die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München Abmahnungen im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH für die Serie „Arrow“ und die Folge „Guilty (Dunkler Verdacht)“. Den Empfängern wird vorgeworfen, diesen Titel über so genannte Filesharing-Systeme verbreitet zu haben. Die Rechtsanwälte verlangen die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, eine Schadensersatzpauschale und der Ersatz entstandener Rechtsanwaltskosten.

Mein Rat: Lassen Sie die Abmahnung prüfen! Häufig sind Abmahnungen nicht oder nicht in voller Höhe berechtigt. Bei mir lassen Sie sich kostenlos erstberaten und sparen unter Umständen viel Geld und Ärger.

Ich habe eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten, was bedeutet das?

Eine Abmahnung ist die formale Aufforderung gegenüber einer Person, eine bestimmte Handlung zu unterlassen. Im Bereich des Filesharings spricht der Rechteinhaber eine solche Abmahnung in der Regel gegenüber dem Inhaber eines Internetanschlusses aus. Oft mahnt ein Rechtsanwalt im Namen des Rechteinhabers ab. Der Vorwurf lautet, der Abgemahnte habe ein geschütztes Werk (z.B. Filme, Musik oder Software) illegal über eine Tauschbörse verteilt.

Die Abmahnung ist grundsätzlich ein rechtmäßiges und wirkungsvolles Werkzeug für den Abmahnenden, um seine Rechte zu schützen. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass Abmahnungen zu Unrecht ausgesprochen werden – nämlich, wenn der Anschlussinhaber nicht für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Die Rechtsprechung hat verschiedene Fallgruppen für Abmahnungen entwickelt. Beispielsweise ist der Anschlussinhaber für eine Rechtsverletzung möglicherweise nicht verantwortlich, wenn mehrere Personen den Internetanschluss nutzen. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an.

Dem Abmahnschreiben ist regelmäßig eine vorformulierte und strafbewehrte Unterlassungserklärung beigefügt, die der Abgemahnte unterschreiben und an die Gegenseite zurücksenden soll. Außerdem verlangt der Rechteinhaber Schadensersatz und Ersatz der entstandenen Anwaltsgebühren. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass die geforderte Schadensersatzpauschale häufig zu hoch angesetzt und die Unterlassungserklärung nachteilig für den Empfänger formuliert ist. Deshalb sollten Sie eine solche Erklärung nie ungeprüft unterzeichnen und nicht ohne vorherige Beratung zahlen.

Was droht mir im Falle einer Abmahnung?

Sollten Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer für das Werk „Arrow“ und die Folge „Guilty (Dunkler Verdacht)“ erhalten haben, gilt Folgendes: Erfolgt die Abmahnung zu Recht, haben Sie der Warner Bros. Entertainment GmbH die entstandenen Anwaltskosten zu ersetzen und Schadensersatz zu leisten. Außerdem hat der Rechteinhaber einen Anspruch auf Unterlassung weiterer Rechtsverstöße gegen Sie.

Aber: Oft sind Abmahnung unberechtigt! Deshalb sollten Sie sich keinesfalls von dem Abmahnschreiben einschüchtern lassen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, der auf das Medienrecht und Urheberrecht spezialisiert ist. In vielen Fällen ist es sinnvoll, sich gegen eine Abmahnung zu wehren!

Wenden Sie sich an einen Spezialisten.

Nur, wenn die Abmahnung berechtigt ist, müssen Sie den Forderungen des Rechteinhabers nachkommen. Meine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechts und Wettbewerbsrechts zeigt: In vielen Fällen sind Abmahnungen unberechtigt.

Eine fundierte juristische Beratung ist hier Gold wert. Daher meine Empfehlung:

  • Ignorieren Sie das Abmahnschreiben von Waldorf Frommer nicht – wenden Sie sich an einen auf das Urheber- und Internetrecht sowie den Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Rechtsanwalt.
  • Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft!
  • Zahlen Sie nicht ohne vorherige Beratung an die Gegenseite.
  • Nehmen Sie ohne Absprache mit einem Anwalt keinen Kontakt mit der Gegenseite auf.
  • Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung! Gerne bespreche ich Ihren Fall am Telefon und gebe Ihnen eine erste Einschätzung.

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung meiner Kanzlei mit Abmahnungen. Auf dem Gebiet des Urheberrechts, des Medienrechts und des Internetrechts betreue ich viele Mandanten – bundesweit! Nutzen Sie mein Angebot und lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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