Waldorf Frommer mahnt ab - „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“

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Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer (http://www.wvr-law.de/filesharing-abmahnung-waldorf-frommer) spricht im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ aus.

Was fordern die Anwälte von Waldorf Frommer von dem Abgemahnten?

In dem Abmahnschreiben fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Betroffenen dazu auf, dass er den abgemahnten Fantasyfilm „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ unverzüglich und dauerhaft von seinem Rechner entfernt. Zudem soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro entrichten. Dieser Pauschalbetrag setzt sich aus Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro und dem Schadensersatz in Höhe von 600,00 Euro zusammen.

Der Film vom Regisseur Peter Jackson soll innerhalb eines Peer-to-Peer-Netzwerks (p2p) wie BitTorrent, Limewire oder eDonkey einer unbekannten Vielzahl von Nutzern zum Herunterladen angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch gem. § 19 a UrhG ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber, vorliegend also der Warner Bros. Entertainment GmbH, zu. Diese hätte zu der öffentlichen Zugänglichmachung ihre vorherige Einwilligung erklären müssen, was jedoch nicht passiert ist.

Ruhe bewahren!

Nach Erhalt der Abmahnung brechen viele Betroffene in Panik aus. Deshalb kommt es oft zu übereilten Handlungen, wie zum Beispiel der voreiligen Zahlung des geforderten Betrags. Dies führt dazu, dass Sie sich selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten verkürzen. Im Nachhinein ist es nämlich nicht mehr möglich über die Höhe zu verhandeln; auch die gesamte Zurückweisung des Betrags wird somit von vornherein ausgeschlossen. Aus diesem Grund ist von vorschnellen Handlungen dringendst abzuraten. Jedoch stellt es auch keine Lösung dar, die Abmahnung zu ignorieren. Wenn Sie nämlich die Frist verstreichen lassen, kann es sein, dass die Gegenseite vor Gericht gegen Sie eine einstweilige Verfügung erwirkt. Dies führt zu hohen Kosten und sollte in jedem Fall vermieden werden.

Nach alldem empfehlen wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem im Urheberrecht angesiedelten Rechtsanwalt. Dieser wird für Sie die Abmahnung rechtlich überprüfen und kann Ihnen die Verteidigungsmöglichkeiten darlegen. Des Weiteren kann er auch die mitgeschickte Unterlassungserklärung abändern. Dies ist regelmäßig empfehlenswert, da die vorformulierte Erklärung zu Gunsten der Gegenseite formuliert wurde und Sie daher benachteiligen kann. Eine Vorlage einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollte nicht verwendet werden, da hier nicht sicher ist, dass diese den gesetzlichen Anforderungen genügt.

Wenn auch Sie von den Anwälten von Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen der Verletzung der Rechte an dem Film „Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere“ abgemahnt wurden, sollten Sie sich an unser erfahrenes Team von Abmahnhelfer.de wenden. Wir verteidigen seit Jahren erfolgreich die rechtlichen Interessen von Anschlussinhabern, die wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen eine Abmahnung erhalten haben. Für ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung können Sie sich unter der Telefonnummer 030  65 35 854 bei uns melden.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!


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