Waldorf Frommer mahnt den Action-Streifen "Mile 22" ab

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Die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer sind bereits durch diverse Abmahnungen bekannt. Auch für die Universum Film GmbH ist die Kanzlei bereits häufiger aufgetreten. Nun verschickt sie erneut Abmahnungen in ihrem Namen, dieses Mal für den Action-Streifen „Mile 22“, in welchem Mark Wahlberg als CIA-Agent James Silva ein kleines paramilitärisches Team auf einer dringenden und gefährlichen Mission leitet. Der Film soll auf sog. „Filesharing-Netzwerken“ von dem durch die Abmahnung betroffenen angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, als auch die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung der Sache.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht. Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft. Sie gestehen andernfalls hierdurch die Urheberrechtsverletzung ein und verpflichten sich zur Zahlung der von der Kanzlei Waldorf Frommer geforderten Beträge und zur Zahlung einer Vertragsstrafe im Falle einer erneuten Rechtsverletzung.

Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie selbst eine Urheberrechtsverletzung nicht verübt haben, sondern lediglich Vertragsinhaber des Internet-Anschlusses sind, über den die Urheberrechtsverletzung verübt wurde. Sie brauchen sich nur zu dem verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Eventuelle darüber hinausgehende Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir per E-Mail in Verbindung setzen.


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