Waldorf Frommer mahnt weiter Filesharing ab: (Film) „The Legend of Tarzan“

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1. Worum geht es?

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH werden angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Werk „The Legend of Tarzan“ von Waldorf Frommer abgemahnt. Diese Abmahnungen machen schon seit längerem die Runde, aber ein Ende scheint nicht in Sicht zu sein, da uns ganz aktuell wieder ein Fall vorliegt.

2. Was verlangen die Abmahner?

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer verlangen, dass der Abgemahnte

  • eine vorgefertigte Unterlassungserklärung abgibt und
  • die Abmahnkosten in Höhe von 915,00 €(bestehend aus Schadensersatz und Aufwendungsersatz) zahlt.

Wir können Ihnen aber nur davon abraten etwas zu zahlen oder zu unterschreiben.

3. Abmahnung von Waldorf Frommer, was sollte ich tun?

Zunächst ist es wichtig Ruhe zu bewahren, auch wenn das jetzt einfacher klingt als es ist. Unüberlegte und vorschnelle Handlungen können die Situation eher verschlimmern als verbessern.

Von Vorteil ist es, wenn Sie erstmal Ihre Abmahnung von einem Anwalt prüfen lassen, denn nicht jede Abmahnung ist auch gerechtfertigt. Im Falle einer ungerechtfertigten Abmahnung reicht es die Forderungen kurz schriftlich zurückzuweisen und Ihnen entstehen keine weiteren Kosten.

Sollte es sich aber um eine gerechtfertigte Abmahnung erhalten, so ist auch hier der Weg zu einem spezialisierten Anwalt unumgänglich. Oftmals bieten sich noch andere Handlungsalternativen auf das Abmahnschreiben zu reagieren und es kann eine wirtschaftlich bessere Lösung für Sie erarbeitet werden. Gerne sind wir Ihnen dabei als spezialisierte Kanzlei behilflich.

Denn unser oberstes Ziel lautet: Kein Geld für die Abmahner!

Wichtig ist es innerhalb der vorgegebenen Frist zu reagieren und nicht die vorgefertigte, sondern eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben. Als Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz stehe ich Ihnen dabei zu Seite.

4. Soforthilfetipps bei Abmahnungen von Waldorf Frommer

  • Nehmen Sie keinen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf!
  • Unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung!
  • Zahlen Sie nicht vorschnell die Abmahnkosten!
  • Halten Sie unbedingt die Fristen ein!
  • Suchen Sie noch vor Fristablauf einen spezialisierten Anwalt (Urheberrecht/IT-Recht) auf!

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Legend of Tarzan“ von Waldorf Frommer erhalten haben, dann hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla gerne mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Abmahnungsabwehr weiter.

Nehmen Sie dazu ganz unverbindlich zu uns Kontakt auf und vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch. Wir vertreten Sie auch gern bundesweit zu unseren kostengünstigen Pauschalpreisen.

Hilfreich wäre es, wenn Sie uns Ihre Abmahnung vorab per E-Mail oder Fax zusenden könnten, da wir uns so besser in Ihren individuellen Fall einarbeiten können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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