Waldorf Frommer mahnt zu „Girl on the Train“ ab

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Constantin Film beauftragt Waldorf Frommer

Waldorf Frommer ist eine Rechtsanwaltskanzlei aus München, die sich primär auf Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert hat. Die Kanzlei zählt zu den größten und bekanntesten auf diesem Gebiet. Insbesondere Inhaber von Rechten an Filmen, darunter viele Produktionsunternehmen, vertrauen Waldorf Frommer. Dazu gehört auch die Constantin Film GmbH, die viele bekannte deutsche Filme produziert und an zahlreichen weiteren Filmen die Rechte hält. Waldorf Frommer soll diese Rechte schützen und etwaigen Rechtsverletzungen nachgehen. Zu diesem Zweck verschickt die Kanzlei diverse Abmahnungen. Unlängst war der Film Girl on the Train vermehrt Gegenstand dieser Abmahnungen.

Girl on the Train – worum geht‘s?

Girl on the Train ist ein beliebter Thriller aus dem Jahr 2016. Die geschiedene Rachel (Emily Blunt) fährt täglich mit dem Zug zur Arbeit; zumindest gibt sie vor, zur Arbeit zu fahren. Tatsächlich wurde ihr vor längerer Zeit aufgrund von Alkoholproblemen gekündigt. Ihre Beschäftigung besteht nun darin, mit Zügen umherzufahren. Häufig sucht sie das Haus ihres Ex-Mannes auf und beobachtet ihn, seine neue Frau und deren Kind. Da diese Eindrücke aber schmerzen, beginnt sie, ein Pärchen ein paar Häuser weiter zu beobachten. Eines Tages sieht sie, wie der Frau des Pärchens etwas Schreckliches widerfährt. Allerdings kann sie sich an nichts erinnern, sie wacht lediglich mit Blessuren und einem Kater auf – die Frau wird vermisst. Rachel begibt sich auf die Suche nach Antworten …

Warum wird zu Girl on the Train abgemahnt?

Girl on the Train ist ein neuerer, spannender Film. Wie die meisten anderen Filme auch wird Girl on the Train auf mehreren Plattformen illegal im Internet angeboten. Sei es durch Filesharing oder durch Streaming. Jeder, der eine solche Plattform betreibt oder nutzt, verletzt dabei die Urheberrechte an dem Film. Aus dieser Urheberrechtsverletzung entstehen Ansprüche des Rechteinhabers, in diesem Fall der Constantin Film GmbH. Zum einen kann Constantin Film Unterlassung verlangen, zum anderen steht der Firma Schadensersatz zu. Diese beiden Ansprüche versucht Waldorf Frommer auf kurzem Wege durchzusetzen. Das dazu gewählte Mittel ist die Abmahnung. In den Abmahnungen findet man deswegen die Forderung, mehrere hundert Euro zu zahlen sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die der Empfänger unterschreiben soll. In keinem Fall sollte man auf die Forderungen eingehen, ohne sich beraten zu lassen.

Wer erhält alles eine Abmahnung?

Waldorf Frommer ermittelt die Verantwortlichen in der Regel über IP-Adressen. Der Inhaber des Internetanschlusses, über den das Streaming oder Filesharing vorgenommen wurde, bekommt dann Post. Das bedeutet logischerweise, dass auch ein Unbeteiligter abgemahnt werden kann: Denn häufig ist nicht der Anschlussinhaber, sondern Mitbewohner, Gäste oder Nachbarn verantwortlich. Nicht selten werden auch Fehler bei der IP-Adressermittlung gemacht. In diesen Fällen muss der Empfänger der Abmahnung normalerweise nichts zahlen.

Allerdings kann auch jemand, der berechtigt abgemahnt wird, geschickt reagieren. Oft lässt sich der Umfang des Schadensersatzes verringern, manchmal muss auch dann nichts gezahlt werden. Direkt auf die Forderungen von Waldorf Frommer einzugehen, wäre demnach teuer, von weiteren Konsequenzen ganz zu schweigen.

Abmahnung erhalten – was tun?

Jeder Fall ist anders, von daher gibt es keine pauschale Antwort auf diese Frage. Vorläufig sollte man jedoch folgende Schritte einhalten:

  • Nicht voreilig zahlen!
  • Nichts unterschreiben!
  • Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  • Rechtsanwalt konsultieren!
  • Frist wahren!

Wir von Werdermann | von Rüden bieten jedem, der eine Abmahnung erhalten hat, eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte überprüfen Ihren Fall und begutachten, wie Ihre Chancen stehen. Sie erhalten eine Einschätzung über Risiken, etwaige Kosten und Möglichkeiten. Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten