Waldorf Frommer mahnt zu „2 Guns“ ab – was tun?

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Waldorf Frommer von Universal Pictures beauftragt

Universal Pictures ist ein international berühmtes Produktionsunternehmen aus der Filmbranche. Zahlreiche bekannte und erfolgreiche Filme wurden von Universal produziert oder das Unternehmen hält die Rechte an den Filmen. Besonders in der Filmbranche ist auch der Schutz der Urheberrechte wichtig. Um den Urheberrechtsschutz in Deutschland zu gewährleisten, hat Universal die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer engagiert. Waldorf Frommer ist auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere beim Urheberrecht, eine Koryphäe. Neben Universal vertrauen auch andere Film-Giganten wie Warner Bros. oder Twentieth Century Fox der Kanzlei. Waldorf Frommer geht dem Mandat gemäß Rechtsverletzungen an Filmen von Universal nach und setzt die Ansprüche des Unternehmens durch. Zu diesem Zweck werden Abmahnungen von den Anwälten verschickt – in jüngster Vergangenheit war auch der Universal Film „2 Guns“ häufig Gegenstand dieser Schreiben.

Warum mahnt Waldorf Frommer zu „2 Guns“ ab?

„2 Gun“s ist ein Actionfilm aus dem Jahr 2013. Die Hauptrollen besetzen Mark Wahlberg und Denzel Washington. Grob geht es in „2 Guns“ um zwei verdeckte Ermittler in einem Drogenkartell. Die Beamten wissen nichts voneinander und werden unabhängig voneinander eingeschleust. Als es ihnen misslingt, dem Drogenboss seine Machenschaften nachzuweisen, überlegen sie sich andere Wege. Verworrene Beziehungen und stetige Überraschungen durchkreuzen die Pläne. Der Film erhielt zwar gemischte Kritiken, ist aber vor allem bei jüngerem Publikum sehr beliebt.

Auch „2 Guns“ wird – wie die meisten neuen Kinofilme auch – illegal im Internet verbreitet. Primär geschieht dies über illegale Streaming-Portale und über Tauschbörsen, auf denen sogenanntes Filesharing betrieben wird. Egal, ob man Betreiber oder Nutzer solcher Dienste ist, verletzt man die Urheberrechte an dem jeweiligen Film. Folge einer solchen Rechtsverletzung ist, dass Universal Pictures Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung hat. Um diese durchzusetzen, verschickt Waldorf Frommer Abmahnungen. Demgemäß finden sich in den Abmahnungen vor allem die Forderung, Schadensersatz zu zahlen und eine Unterlassungserklärung, die der Empfänger unterzeichnen soll. In keinem Fall sollte man den Aufforderungen Folge leisten!

Wer erhält eine Abmahnung von Waldorf Frommer?

Natürlich kann Waldorf Frommer nicht wahllos Internetnutzer abmahnen. Stattdessen ermitteln die Anwälte vermeintlich Verantwortliche über IP-Adressen. So erhält der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Filesharing oder Streaming vorgenommen wurde, eine Abmahnung. Bei dieser Ermittlung kann es auch Fehler geben: Entweder, weil der falsche Anschluss ermittelt wurde oder, weil ein anderer Nutzer des Anschlusses verantwortlich ist. Dann muss normalerweise nichts an Waldorf Frommer gezahlt werden. Allerdings können auch diejenigen, die zu Recht abgemahnt werden, die Höhe des zu zahlenden Betrages verringern. Statt direkt auf die Forderungen einzugehen, sollte man sich also professionell beraten lassen!

Abmahnung erhalten – was ist zu tun?

Eine generelle Antwort auf diese Frage kann es nicht geben, denn jeder Fall ist anders. Weder sollte man in Panik verfallen noch darf die Abmahnung ignoriert werden. Wir raten zu folgenden vorläufigen Schritten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Wir bieten darüber hinaus eine kostenlose Erstberatung für Empfänger einer Abmahnung von Waldorf Frommer an. Unsere Anwälte analysieren Ihren Fall und zeigen Ihnen Ihre Chancen, Risiken und zu erwartenden Kosten. Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit! 


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