Waldorf Frommer mahnt zu „Logan“ ab

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Twentieth Century Fox beauftragt Waldorf Frommer

Waldorf Frommer, eine Münchener Kanzlei, ist in Deutschland eine der führenden Sozietäten im Bereich gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Medien- und Urheberrecht. So kommt es, dass große Produktionsunternehmen von Filmen, Web- und Fernsehserien Waldorf Frommer mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragen. So auch Twentieth Century Fox, bzw. die deutsche Tochtergesellschaft. Seit Jahren schützen die Münchener Anwälte die Rechte an den Filmen von Twentieth Century Fox. Zu diesen Filmen zählt auch Logan aus der X-Men/Wolverine-Reihe. Dieser Film ist jüngst vermehrt Gegenstand von Abmahnungen von Waldorf Frommer geworden. Den Empfängern wird vorgeworfen, die Rechte an Logan durch Streaming oder Filesharing verletzt zu haben.

Logan – The Wolverine

Logan ist der dritte Einzelfilm über die Hauptfigur der X-Men Reihe, den Mutant Wolverine (Hugh Jackman). Der Film spielt im Jahr 2029. Logan (der Name von Wolverine) arbeitet im amerikanisch-mexikanischen Grenzgebiet als Chauffeur. Seine Fähigkeiten sind eingeschränkt und Alterserscheinungen haben stark zugenommen. Die Mutanten, wie Logan einer ist, werden auf der Welt weniger. Eine Wendung nimmt das Geschehen, als Logan damit beauftragt wird, eine junge Mutantin, die ihm samt Fähigkeiten sehr ähnelt, zu schützen. Logan ist wie die anderen X-Men-Verfilmungen düster und spannend. Mit Logan ist der zehnte Film der X-Men-Reihe im sogenannten Marvel-Universum. Der Film erntete überwiegend positive Kritiken.

Abmahnung zu Logan erhalten – warum?

Beliebte Filme wie Logan werden häufig illegal im Internet angeboten. In der Regel erfolgt die unzulässige Verbreitung über Tauschbörsen, auf denen sogenanntes Filesharing betrieben wird. Aber auch Streaming stellt eine Urheberrechtsverletzung dar – nicht nur durch die Betreiber der Seite, sondern auch durch die Nutzer. Folge dieser Rechtsverletzungen ist ein Anspruch der Rechteinhaber der Filme, in diesem Fall Twentieth Century Fox, auf Unterlassung und auf Schadensersatz. Waldorf Frommer soll diese Ansprüche auf kurzem Weg mittels Abmahnungen durchsetzen. Meist fordert Waldorf Frommer mehrere hundert Euro sowie das Unterzeichnen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Die Verantwortlichen werden dabei normalerweise über die IP-Adressen ermittelt. Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Filesharing oder Streaming vorgenommen wurde, ist folglich der Adressat der Abmahnung. Allerdings kann es so natürlich auch den Falschen treffen. Häufig hat der Anschlussinhaber selbst überhaupt nichts mit der Urheberrechtsverletzung zu tun, sondern Mitbewohner oder Gäste. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, dass sich der Empfänger der Abmahnung der Haftung entzieht. Selbst wenn der Adressat der Abmahnung der Verantwortliche ist, kann die Höhe des Schadensersatzes durch anwaltliche Hilfe verringert werden.

Was tun bei Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer?

Eine Abmahnung darf in keinem Fall ignoriert werden! Dennoch besteht kein Grund zur Panik. Wichtig ist, dass nicht umgehend auf die Forderungen von Waldorf Frommer eingegangen wird. Das könnte sonst sehr teuer werden. Stets sollte die gesamte Situation von einem erfahrenen Rechtsanwalt analysiert werden. Vorläufig kann man sich an folgende Schritte halten:

  • Nicht voreilig zahlen!
  • Nichts unterschreiben!
  • Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  • Rechtsanwalt konsultieren!
  • Frist wahren!

Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen Empfängern einer Abmahnung von Waldorf Frommer eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Anwälte analysieren Ihre Lage und zeigen Ihnen Ihre Risiken und Chancen auf. Unter https://abmahnhelfer.de/ oder telefonisch sind wir für Anliegen offen und hilfsbereit!


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