Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Abmahnung wegen „2 Broke Girls“ (Serienfolgen) - Was tun? Reagieren Sie richtig!

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Aktuell verschicken die Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Serienfolgen von „2 Broke Girls“. Der Auftraggeber der Münchner Anwälte, der Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH, wirft den Betroffenen vor, dass eine oder mehrere Folgen der Serie „2 Broke Girls“ einer Internet-Tauschbörse verbreitet worden sein soll.

Aufgrund der behaupteten Urheberrechtsverletzungen sollen die Abgemahnten eine strafgesicherte Unterlassungserklärung abgeben und einen Schadenersatz bezahlen, der aus Anwaltskosten, Aufwendungserstattung und Lizenzgebühren besteht. Bei mehreren Serienfolgen werden z. B. € 965,00 gefordert.

Nach derzeitiger Rechtslage besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für eine solche ermittelte Rechtsverletzung persönlich verantwortlich ist, entweder als Täter oder Störer. Diese Vermutung kann man allerdings in vielen Fällen entkräften mit der Folge, dass oft überhaupt niemand haftet.

Was tun bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „2 Broke Girls“?

Wer ein derartiges Schreiben erhalten hat, sollte nicht überstürzt handeln. Ratschläge aus dem Internet oder von Anwälten der Rechtsschutzversicherungen sind oft falsch. So raten derartige Hotlines oder Internetforen immer sofort und ohne Prüfung des Einzelfalls zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung und zusätzlich gar zur Zahlung von € 100,00 oder anderer Beträge an die Abmahner.

Nichts wäre schlechter, als eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, wenn man überhaupt nicht haftet. Sofern in den nächsten Jahren (jede Unterlassungserklärung gilt lebenslang) erneut jemand eine oder mehrere Folgen der Serie „2 Broke Girls“ über den Anschluss des Vertragspartners der Unterlassungserklärung anbietet, wird eine Vertragsstrafe fällig, die in der Regel bei mindestens € 5.000,00 liegt.

Die Rechtslage ist in vielen Fällen anders wie von Waldorf Frommer dargestellt. Denn oft haben Dritte (Partner, Gäste, Kinder, Mieter u. a.) die Urheberrechtsverletzung begangen. Dann ist es entscheidend, ob der Anschlussinhaber Pflichten verletzt hat. Wenn nicht, entfällt seine Haftung komplett. Der Bundesgerichtshof hat z. B. entscheiden, dass man unter Voraussetzungen für volljährige und minderjährige Kinder oder andere Familienangehörige nicht haftet.

Wie gehe ich nun vor?

Es macht keinen Sinn, sich selbst zu verteidigen. Erfahrungsgemäß nehmen die Abmahnprofis die Schreiben und Angaben von Privatpersonen nicht ernst

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. hat über 17.000 Abmahnungen bearbeitet und kann Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch erläutern, ob der Abgemahnte überhaupt als Störer oder überhaupt nicht haftet. Eine Täterhaftung muss nicht diskutiert werden. Einem Täter können auch drei Anwälte nicht helfen.

Gerne können Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „2 Broke Girls“ meine kostenlose telefonische Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite) nutzen, auch am Wochenende.

Mehr Informationen und ein Kontaktformular erhalten Sie unter www.abmahnungs-abwehr.de/waldorf-frommer-abmahnung.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
  • Keine unnötige modifizierte Unterlassungserklärung
  • Beratung auch am Wochenende
  • Faire Pauschalpreise
  • Bundesweite Hilfe

Ich freue mich auf Ihren Anruf.

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