Waldorf Frommer – Red Sparrow-Abmahnung – Was tun?

  • 4 Minuten Lesezeit

Red Sparrow ist als Full-HD Stream am heutigen Freitag im Filmfreitag-Angebot bei einem großen Onlineversandhaus im Angebot für 0,99 Euro – legal und günstig. Aber vielen Medienkonsumenten kommt dieses Angebot zu spät oder es ist ihnen nach wie vor zu teuer oder sie möchten den Film dauerhaft auf ihrer Festplatte gebannt wissen. Welcher Grund auch immer maßgeblich sein mag… wer Red Sparrow illegal im Internet bezieht, begeht einen Urheberrechtsverstoß und riskiert das Risiko von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox abgemahnt zu werden.

Wer mahnt mich ab?

Denn das Filmproduktions- und Vertriebsunternehmen Twentieth Century Fox lässt derzeit wiederholt Abmahnungen wegen Verletzungen an dem Filmwerk Red Sparrow aussprechen. Die Twentieth Century Fox bedient sich hierbei der auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes tätigen Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München, um Abmahnungen wegen der begangenen Urheberrechtsverletzungen zu versenden.

Was ist Red Sparrow?

Bei dem Filmwerk Red Sparrow handelt es sich um einen US-amerikanischen Thriller des österreichischen Regisseurs Francis Lawrence, der sich bereits für den Dreiteiler „Die Tribute von Panem“ regieführend verantwortlich zeigte. Obgleich Jennifer Lawrence, die ebenfalls bei den Tributen von Panem mitwirkte und mit Francis Lawrence den Nachnamen teilt, sind die beiden nicht verwandt. Auch inhaltlich haben die Filmwerke nicht viel gemein, gleichwohl waren beide Inhalte von Abmahnungen.

Die Handlung von Red Sparrow ist schnell erklärt. Nach einem Unfall droht einer Ballerina das Karriereende und die Vermögenslosigkeit. Ihr winkt ein verlockendes Jobangebot beim vom russischen Nachrichtendienst initiierten sogenannten „Sparrow Programm“.

Irrelevant ist, ob der Abgemahnte den Film kennt oder nicht. Den Abgemahnten treffen einige Sicherungspflichten im Zusammenhang mit der Bereitstellung seines Internetanschlusses und/oder W-Lans. Vorwurfsgegenständlich sin die Verletzung dieser Sicherungspflicht und nicht zwingend die aktive Rechtsverletzung durch den Internetanschlussinhaber.

Weshalb erreicht mich eine Abmahnung?

Mit dem nunmehr im deutschen Handel erhältlichen Film Red Sparrow ist nun ein weiterer US-amerikanischer Film mit der Schauspielerin Jennifer Lawrence Inhalt der Abmahnung, die über die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer für die namhafte Rechteinhaberin verfolgt wird.

Wer ohne die Einwilligung der Firma Twentieth Century Fox das Filmwerk Red Sparrow in sogenannten Peer-To-Peer-Tauschbörsen anderen Internetnutzern zum Download anbietet, der begeht eine Urheberrechtsverletzung, welche wiederum Ansprüche der Twentieth Century Fox nach § 97 UrhG gegen den Rechteverletzer auslösen. Diese Ansprüche werden nunmehr mit den Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer geltend gemacht.

Mit der Abmahnung der Münchner Rechtsanwaltskanzlei für das US-amerikanische Filmproduktionsunternehmen werden Unterlassungs- und Auskunftsansprüche sowie Zahlungsansprüche der Twentieth Century Fox gegenüber dem Internetanschlussinhaber geltend gemacht, dessen IP-Adresse im Zusammenhang mit der Rechtsverletzung an dem Werk Red Sparrow ermittelt wurde.

Die Zahlungsansprüche werden mit einem Pauschalbetrag i.H.v. 915 EUR beziffert. Da die Abgabe der der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung von vielen Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet wird, ist vor einer vorschnellen und unüberlegten Reaktion abzuraten. Dies gilt erst Recht, als die Unterlassungserklärung den Unterzeichner über 30 Jahre bindet.

Was muss ich tun, wenn ich die Red Sparrow-Abmahnung erhalten habe?

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer ernst genommen und die darin enthaltenen kurzen Fristen unbedingt beachtet werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegengebracht wird. Allein der Umstand, dass das Werk auf einer Internetseite mit markanten Hinweisen auf einen kostenlosen Download angeboten wird, lässt noch keine Rückschlüsse auf ein rechtmäßiges Download-Angebot zu, denn allein die Rechteinhaberin darf darüber befinden, wie und ob eine Verwertung im Internet stattfindet. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich jedoch als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen; insbesondere, wenn es sich um eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox aufgrund einer Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk Red Sparrow handelt.

Anzuraten ist daher bei einer entsprechenden Abmahnung durch die Münchner Rechtsanwaltskanzlei die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Der Abgemahnte sollte vor der Beauftragung des Anwalts die Höhe der Beratungsgebühren erfragen, denn zumeist werden Pauschalvergütungen verlangt, die unter den gesetzlich bestimmten Gebühren für eine anwaltliche Erstberatung gem. § 34 RVG liegen.

Wenn sich der Abgemahnte aus finanziellen Gründen keinen Anwalt leisten kann, steht ihm grundsätzlich die Inanspruchnahme von Beratungshilfe zu. Dies gilt immer dann, wenn einem Empfänger der Waldorf-Frommer-Abmahnung nicht andere (im zumutbare) Möglichkeiten für eine Hilfe zur Verfügung stehen und die Inanspruchnahme von Beratungshilfe nicht mutwillig erscheint. Bei mehrfachen Abmahnungen wird dem Abgemahnten jedoch zumeist nur ein Beratungshilfeschein ausgehändigt.

Offene Fragen zu Beratungshilfe beantwortet das Amtsgericht am Wohnort des Abgemahnten. An dieses Amtsgericht ist auch der Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe zu richten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Rassi Warai

Beiträge zum Thema