Waldorf Frommer: Websiteverantwortlicher haftet für Inhalt eines bereitgehaltenen Produktkataloges

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AG München – Der nach dem Impressum einer Webseite Verantwortliche haftet auch für den Inhalt eines zum Abruf bereitgehaltenen Produktkataloges

Amtsgericht München vom 20.04.2017, Az. 161 C 26653/16

Gegenstand des Verfahrens: Illegale Nutzung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials

Die Beklagte hatte eine Fotografie aus dem Repertoire der Klägerin über mehrere Jahre hinweg in ihren gewerblichen Internetauftritt eingebunden, ohne im Besitz der entsprechenden Nutzungsrechte zu sein. Die konkrete Nutzung durch die Beklagte erfolgte durch die auf ihrer Website eröffnete Möglichkeit, den auf ihrem Server gespeicherten Produktkatalog eines Lieferanten, welcher die streitgegenständliche Fotografie enthielt, einzusehen.

Auf die Abmahnung durch die Prozessbevollmächtigten der Klägerin hin wurde zwar die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben, jedoch – unter Verweis auf die Verantwortlichkeit des Herausgebers des Produktkatalogs – weder Auskunft zur Dauer der Nutzung der Fotografie erteilt, noch wurden Zahlungen geleistet.

Die Klägerin machte daher ihre Ansprüche auf Auskunftserteilung, Feststellung der Schadensersatzpflicht sowie Kostenerstattung im Rahmen einer Klage zum Amtsgericht München geltend.

In der mündlichen Verhandlung erteilte das Gericht u. a. diverse Hinweise: So sei es für ein Verschulden der Beklagten ausreichend, dass diese sich vom Herausgeber des Produktkatalogs entsprechende Lizenzen nicht habe vorlegen lassen; es gelte nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein strenger Maßstab. Die Beklagte sei als Impressumsverantwortliche auch für die Veröffentlichung der PDF-Datei auf ihrer Internetseite verantwortlich; auf die Tatsache, dass der Produktkatalog nicht von der Beklagten in Auftrag gegeben worden sei, komme es hierbei nicht an.

Die Beklagte verpflichtete sich daraufhin zur Zahlung von EUR 2.100,00 00 sowie zur Übernahme der Kosten des Gerichtsverfahrens bei Aufhebung der Einigungsgebühren.


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