Walter Rechtsanwälte mahnen für Michael Bürklin ab wg. urheberrechtswidriger Verwendung v. Biografie

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Die Rechtsanwälte Walter mahnen im Namen von Michael Bürklin wegen einer Urheberrechtsverletzung ab. Herr Bürklin betreibe die Website „https://www.was-war-wann.de“. Laut Impressum ist Herr Bürklin Inhaber der Domain. Die Rechtsanwälte Walter tragen in der Abmahnung vor, dass Herr Bürklin Verfasser der auf der Seite „https://www.was-war-wann.de“ veröffentlichten Biografien sei. So sei er zum Beispiel auch der Biograf unter dem Titel „Biografie Ignaz Semmelweis“.

Die Biografie(n) soll laut Angabe der Rechtsanwälte urheberrechtlich geschützt sein. Herr Bürklin sei Urheber. Damit sei er auch Inhaber der Rechte des Werkes gemäß § 15 UrhG. Laut Abmahnung habe der Abgemahnte die gegenständliche Biografie wortgleich auf seiner eigenen Website veröffentlicht. Dadurch habe der Abgemahnte die Rechte gemäß § 16 UrhG und 19a UrhG verletzt.

Deshalb seien laut Abmahnung folgende Ansprüche gegen den Abgemahnten entstanden:

  • Unterlassungsanspruch gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG
  • Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG
  • Abmahnkosten gemäß § 97a Abs. 3 S. 1 UrhG
  • Anspruch auf Auskunft gemäß § 101 UrhG

Konkret geltend gemacht wird zunächst der Unterlassungsanspruch gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG. Eine Unterlassungsverpflichtungserklärung liegt der Abmahnung bei. Darin soll sich der Abgemahnte zusätzlich zur Unterlassungsverpflichtung zur Zahlung der Abmahnkosten verpflichten. Die Abmahnkosten betragen 887,03 € brutto. Der Schadensersatz gemäß § 97 Abs. 2 UrhG wird noch nicht beziffert.

Zur Vorbereitung der Schadensersatzforderung wird auch noch der Anspruch auf Auskunft gemäß § 101 UrhG geltend gemacht. Der Abgemahnte solle Auskunft geben, wann die gegenständliche Biografie online gewesen sei und für wie lange. Außerdem sollen weitere Seiten, auf denen die Biografie genutzt werde, genannt werden. Es wird auch die Zugriffszahl auf die Biografie angefordert.

In der vorgefertigten Unterlassungserklärung wird vom weiterhin Abgemahnten verlangt, die Haftung bezüglich des Schadensersatzes nach § 97 Abs. 2 UrhG dem Grunde nach anzuerkennen. Der Schadensersatz wird zwar noch nicht geltend gemacht. Der Anspruch auf Auskunft und Anerkennung der Haftung deuten jedoch darauf hin, dass das noch passiert.

Insgesamt wird aktuell also der Unterlassungsanspruch und die Abmahnkosten in Höhe von 887,03 € brutto sowie der Anspruch auf Auskunft geltend gemacht. Zudem ist es wahrscheinlich, dass auch der Schadensersatz später noch eingefordert wird.

Was sind die Gefahren einer solchen Abmahnung?

Sollte auch Ihnen eine derartige Abmahnung von Herrn Bürklin vorliegen, sollten Sie nicht voreilig handeln. Dies kann ungewollte rechtliche Folgen nach sich ziehen, die dann nicht ohne Weiteres zu beseitigen sind. In der vorgefertigten Unterlassungserklärung ist nicht nur die Unterlassung enthalten. Sie enthält darüber hinaus die Zahlung der Abmahnkosten und die Haftung bezüglich des Schadensersatzes. Unterschreiben Sie diese daher auf keinen Fall.

Es ist noch zu prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche tatsächlich bestehen. Ggf. könnten die Abmahnkosten zu hoch sein. Dies ist jedoch für einen Laien nicht feststellbar, weshalb die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen ist.

Die Rechtsanwaltskanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg ist eine auf Urheberrecht, Medienrecht, Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Hamburg und Berlin. Wir bieten juristische Betreuung bezüglich urheberrechtlicher Abmahnungen an und können dabei auf langjährige Erfahrung in dem Bereich zurückgreifen. Gerne stehen wir Ihnen für ein erstes unverbindliches Gespräch zur Verfügung, um Ihre Fragen zu klären.

Nutzen Sie dafür ganz unkompliziert das Kontaktformular unter Angabe Ihrer Rufnummer. Sie können uns auch schon im Voraus die Abmahnung entweder über E-Mail oder ebenfalls das Kontaktformular zukommen lassen.


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