Wann ist das Nicht–Bezahlen einer Warenrechnung Betrug?

  • 2 Minuten Lesezeit

Für Verkäufer ist es eine ärgerliche Sache: Es wird eine mangelfreie Sache an den Käufer übergeben oder geliefert und der Kunde bezahlt die Rechnung hierfür nicht. Zivilrechtliche Ansprüche helfen dem Verkäufer dann manchmal nicht, da ein zivilrechtlicher Rechtsstreit Kosten verursacht, auf denen der Verkäufer bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers sitzen bleibt.

Da ist das Erstatten einer Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft für von der Nicht - Zahlung betroffene Verkäufer eine Möglichkeit, das Verhalten des Käufers zumindest strafrechtlich sanktionieren zu lassen.

Wer eine Sache kauft, erklärt damit seinem Vertragspartner automatisch, dass er den Kaufpreis bezahlen will und dies auch kann. Wird dann später die Rechnung der mangelfreien Sache nicht bezahlt, kann es sein, dass der Käufer den Verkäufer über seine Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit getäuscht hat. Besonders vorsichtig bei Kaufverträgen müssen Personen sein, welche eine Eidesstattliche Versicherung bezüglich ihrer Einkommensverhältnisse abgegeben haben oder sich in Privatinsolvenz befinden. In diesen Fällen muss davon ausgegangen werden, dass dem Betroffenen klar ist, dass er nicht zahlungsfähig ist. In anderen Fällen muss genau geprüft werden, ob zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages der Käufer zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig war. Für einen von einer Strafanzeige wegen Betruges betroffenen Käufer ist es dann wichtig, nachvollziehbar zu erklären, warum er zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses von seiner Zahlungsfähigkeit ausging und diese aber später verlor. Der unerwartete Jobverlust, die unerwartete Steuerzahlung sowie das Ausbleiben von Unterhaltszahlungen könnten unter anderem Erklärungen sein.

Maßgeblich für eine Strafbarkeit des Nicht-Zahlens von Warenrechnungen ist das vorsätzliche Täuschen des Vertragspartners über die eigene Zahlungsfähigkeit; der Vorsatz hierfür entfällt, wenn der Käufer berechtigt davon ausgehen konnte, später die Rechnung bezahlen zu können.

In jedem Fall sollten sich Verkäufer und Käufer in solchen Fällen anwaltlich beraten lassen. Für den Käufer wird es darauf angekommen, möglichst eine Einstellung des Ermittlungs­verfahrens zu erreichen. Der Verkäufer hat ein Interesse daran, die Erfolgsaussichten einer Strafanzeige abzuschätzen.

Rechtsanwalt

Ulli H. Boldt

Der Verfasser ist Strafverteidiger in der Kanzlei Rechtsanwalt Boldt,

T. 030/2181196, www.strafverteidiger-berlin-wilmersdorf.de/


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Ulli Herbert Boldt

Beiträge zum Thema