Wann kommt das neue Staatsangehörigkeitsrecht? Info zum Voraufenthalt, Lebensunterhaltssicherung und Sprachkenntnis

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Neues Staatsangehörigkeitsrecht? Erleichterungen und Verschlechterungen

Inkrafttreten

Bisher gibt es nur einen Entwurf der Bundesregierung. Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts soll im Januar 2024 vom Parlament beschlossen werden.  

Die wichtigsten Erleichterungen 

Es sind nur noch 5 Jahre rechtmäßiger Voraufenthalt in Deutschland erforderlich und der Antragsteller muss seine bestehende Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben. 

Identität und Staatsangehörigkeit müssen immer noch geklärt sein. Außerdem ist eine Einbürgerung für besonders gut integrierte Personen bereits nach 3 Jahren möglich, wenn das Sprachniveau bei C1 liegt und besonders gute Leistungen in Schule, Ausbildung, Beruf oder im bürgerschaftlichen Bereich vorliegen.

Immer noch sind grundsätzlich erforderlich Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 und der Test "Leben in Deutschland". Hinsichtlich der Sprachkenntnisse gibt es jetzt im Gesetzentwurf Erleichterungen für Menschen, die aufgrund von Abkommen zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 eingereist sind oder denen der Spracherwerb trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen nicht möglich ist, die sich aber ohne Probleme im Alltagsleben in der deutschen Sprache mündlich verständigen können.

Weiterhin erforderlich ist die Lebensunterhaltssicherung für sich und die unterhaltsberechtigten Familienmitglieder. Das bedeutet, dass alle Personen, die Leistungen nach dem 2. oder 12. Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen, ausgeschlossen sind.  

Verschlechterungen

Der Gesetzentwurf enthält auch eine wesentliche Verschlechterung: Auch wenn die Person die Inanspruchnahme solcher Leistungen nicht zu vertreten hat, ist sie in Zukunft von der sog. Anspruchseinbürgerung ausgeschlossen, es sei denn die Person gehört zu den Personen, die auch Erleichterungen hinsichtlich des Spracherwerbs geniessen (Anwerbeabkommen und Vertragsarbeitnehmer) oder innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate in Vollzeit erwerbstätig waren. 

Übergangsregel

Hinsichtlich der neu ausgestalteten Anforderung zur Lebensunterhaltsicherung  gibt es eine besondere Übergangsregel, die besagt, dass die alte bessere Regel nur für Anträge auf Einbürgerungen gelten, die bis zum 23.8. 2023 gestellt worden sind. Daher ist grundsätzlich zu empfehlen, Einbürgerungerungsanträge, die vorher gestellt worden sind, nicht zurückzunehmen. Es können jedoch nicht alle Details des Gesetzentwurfs dargestellt werden. Jeder Einzelfall ist anders. Unter Umständen ist es sinnvoll, Rechtsrat einzuholen. 

 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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