Wann muss man in Österreich einen Rechtsanwalt beiziehen?

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Man unterscheidet zwischen absoluter und relativer Anwaltspflicht.

In Verfahren vor einem Zivilgericht muss eine Partei dann durch einen Rechtsanwalt vertreten sein in

  • Verfahren vor den Bezirksgerichten mit einem Streitwert von mehr als EUR 5.000,00, sofern keine sogenannte Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte vorliegt.
  • Verfahren vor allen höheren Gerichten (Landes- und Oberlandesgerichte, Oberster Gerichtshof).

Bei absoluter Anwaltspflicht kann eine Prozesspartei ohne Rechtsanwalt keine wirksamen Prozesshandlungen setzen.

Relative Anwaltspflicht im Zivilverfahren besteht in Verfahren, die in die Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte fallen, mit einem Streitwert von mehr EUR 5.000,00,sofern am Ort des Gerichts wenigstens zwei Rechtsanwälte ihren Sitz haben.

Bei relativer Anwaltspflichtmüssen sich die Parteien zwar nicht vertreten lassen, wenn sich aber eine Partei vertreten lässt, muss es durch einen Rechtsanwalt sein.

Jedenfalls keine Anwaltspflicht besteht im Zivilverfahren

  • für Verhandlungen im Rechtshilfeweg (Verhandlungen vor Gerichten, die vom entscheidenden Gericht mit gewissen Verfahrensschritten beauftragt werden),
  • Tagsatzungen, in denen ein Klagebegehren mit einem Streitwert bis EUR 5.000,00 auf einen solchen über EUR 5.000,00 erweitert wird,
  • für Vergleiche vor einem Bezirksgericht, selbst wenn deren Betrag oder Geldeswert EUR 5.000,00 übersteigt.

Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker

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6020 Innsbruck

Österreich

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