Warnung vor City-Verlag 24 GmbH und BCV Verlag – Trickformular führt zu Rechnung

  • 3 Minuten Lesezeit

Warnung vor City-Verlag 24 GmbH und BCV Verlag – Trickformular führt zu Rechnung

Eine City-Verlag 24 GmbH, Lyoner Straße 14, 60528 Frankfurt und ihr Geschäftsführer Jürgen Hehn gehen zusammen mit einem angeblichen BCV Verlag derzeit deutschlandweit auf Kundenfang. Betroffene sind Unternehmen, Selbständige und Freiberufler aller Art. Dabei bedient sich die City-Verlag 24 GmbH der sehr beliebten Kombination aus Trickanruf und anschließendem Trickformular. Eine Masche, die sich in den letzten Jahren immer weiter verbreitet hat.

City-Verlag 24 GmbH – wer ist das?

Die City-Verlag 24 GmbH ist am 25. September 2020 in das Handelsregister bei dem Amtsgericht Frankfurt, Aktenzeichen HRB 120500 eingetragen worden. Gegenstand: Konzeption, Design, Produktion und Verbreitung von Werbeprodukten, Dienstleistungen einer Werbeagentur, Vermittlung und Verwaltung von Inseraten. Das Stammkapital beträgt 25.000 €, als Geschäftsführer fungiert Jürgen Hehn aus Münchwald.

Und wer ist der BCV Verlag?

Der BCV Verlag  verfügt nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit. Dieser ist auf den Trickformularen angegeben, um eine rechtliche Verfolgung zu erschweren. Wie so häufig ist unten in der Fußzeile eine angebliche Adresse aus Izmir/Türkei angegeben.

Die Masche der City-Verlag 24 GmbH

Die Masche der City-Verlag 24 GmbH ist altbekannt. Mittels eines unerlaubten Werbeanrufs, eines sogenannten Cold Calls, werden Freiberufler, Gewerbetreibende und sonstige Unternehmer angerufen. Es wird behauptet, dass man von dem örtlichen Stadt Verlag anruft, bei dem der Betroffene ohnehin schon einen Anzeigenvertrag unterhält. Man behauptet, dass man schnell noch eine Druckfreigabe benötigt, damit die nächste Ausgabe auch ordnungsgemäß aufgelegt werden kann. Manchmal wird auch behauptet, dass mangels Kündigung der Vertrag verlängert wurde und man sofort ein entsprechendes Formular unterzeichnen soll, damit der Vertrag automatisch ausläuft. Dieses wird dann im Anschluss an das Telefonat an den Betroffenen versandt. In dieses Formular ist bereits das Layout der Werbeanzeige einkopiert, welche der Betroffene tatsächlich mit dem örtlichen Stadt Verlag unterhält. So schöpft man keinen Verdacht. Unten ist dann als besondere Vereinbarung ausgeführt: „Läuft automatisch aus“! Unterschreibt der Betroffene das Formular und schickt es zurück, sitzt er in der Abofalle.

Rechnung der City-Verlag 24 GmbH

Unmittelbar nach Rücksendung des Formulars erfolgt die Rechnungstellung. Die meisten Betroffenen fallen dann aus allen Wolken. Dort wird ein Anzeigenauftrag, der mit dem BCV Verlag vereinbart worden sei, genannt. Der Rechnungsbetrag liegt weit über 1.000 €. Beigefügt ist das unterschriebene Formular, damit der Betroffene nicht auf die Idee kommt, einen angeblichen Vertragsschluss anzuzweifeln. Viel zu viele Betroffene zahlen, ohne der Sache auf den Grund zu gehen. Das ist ein großer Fehler. Denn liest man das Kleingedruckte das Trickformulars, fällt auf, dass der Anzeigenvertrag drei kostenpflichtige Auflagen beinhaltet. Also soll die Unterschrift der City-Verlag 24 GmbH einen Betrag von ca. 4.000 € einbringen. Sehr viel Geld für eine unserer Meinung nach quasi nicht existente Leistung. Jedenfalls könne man beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein angeblicher Eintrag in dem Bürger Informationsfolder der City-Verlag 24 GmbH auch nur einen zusätzlichen Kunden generieren kann.. Besonders tückisch ist die Verlängerungsfalle. Demnach verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr und somit um drei weitere Ausgaben bzw. weitere 4.000 €,  wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ende des Vertragsablaufs schriftlich gekündigt wird.

Abwehr der Forderungen der City-Verlag 24 GmbH

Rechnungen der City-Verlag 24 GmbH, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften vertreten und konnte diese vor hohen Zahlungen gegen Abofallenbetreiber bewahren. Keinesfalls sollte man Zahlung leisten in der Hoffnung, dass sich die Sache damit erledigt habe. Wie oben beschrieben kommt die nächste Rechnung ganz bestimmt. Wenn also auch Sie ein Formular des BCV Verlag unterschrieben und eine Rechnung der City-Verlag 24 GmbH erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit.

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
 089/38 666 070

office@LL-ip.com

www.LL-ip.com

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Foto(s): LL

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Loschelder

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten