Warnung vor Firmenauskunft P.U.R. GmbH und Firmenauskunft 24 Rechnung Urteile

  • 5 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH geht derzeit mit Trickanrufen auf Kundenfang. Hierbei erfolgen zahlreiche Anrufe bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland. Man gibt dort vor, unter Firmenauskunft 24 zu handeln. Ziel und Zweck dieser Anrufe ist es, die potenziellen Opfer in eine teure Abofalle zu locken.

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH ist in das Handelsregister bei dem AG Kleve, HRB 3388 eingetragen. Als Geschäftsführer ist Christian Reining bestellt. Ursprünglich war Alexander Peters ebenfalls Geschäftsführer des Unternehmens, der bereits eine andere Abofalle betreibt, über die wir hier bereits ausführlich berichtet haben:

Deal Up / Clever gefunden

Alexander Peters betreibt darüber hinaus weitere Abofallen, nämlich die

Peters Online Verlag GmbH

SEO Medien GmbH

CEOTECC

Suchmaschinen Service GmbH

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in An der Schleuse 8, 46446 Emmerich.

Die Trickanrufe der Firmenauskunft P.U.R. GmbH

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH bedient sich für die Akquise ihrer Abofalle Firmenauskunft 24 der sehr beliebten Anrufmasche bzw. Doppelanrufmasche. Dazu wird in einem ersten Anruf behauptet, es bestünde bereits ein Vertrag, der zunächst kostenfrei war und nun kostenpflichtig geworden sei. 

Manchmal wird auch behauptet, man rufe von Google an oder es gehe um einen Google-Eintrag. Jedenfalls ist die Geschichte derart gestrickt, dass das Vertrauen des Angerufenen erworben wird. In einem zweiten Telefonat werden dann nur noch Daten abgefragt und der Angerufene soll möglichst viele Fragen mit Ja beantworten. Dieses Telefonat wird dann aufgezeichnet und später als Druckmittel für eine angebliche Zahlungsverpflichtung gegenüber der Firmenauskunft P.U.R. GmbH verwendet. 

Diese Telefonmasche stellt Firmenauskunft 24 selbst in seinen AGB euphemistisch wie folgt dar:

Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis www.fa-24.com kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem Telefonat gegenüber eine(m/r) Mitarbeiter(in) der Firmenauskunft P.U.R. GmbH den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Dieser Vertragsabschluss wird mit Einwilligung des Kunden aufgezeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt entweder durch denselben Vertriebsmitarbeiter/derselben Vertriebsmitarbeiterin im selben Telefonat oder durch einen(r) Vertriebsassistent(in) in einem weiteren Telefonat und dient der Dokumentation und Kontrolle der Vertragsinhalte.

Weitergehende Informationen zur Zulässigkeit von Telefonwerbung erhalten Sie in unserem Beitrag „Ist Telefonwerbung verboten oder erlaubt?“

Rechnung der Firmenauskunft P.U.R. GmbH

Unmittelbar nach dem Anruf erfolgt die Rechnung der Firmenauskunft P.U.R. GmbH für den Eintrag auf Firmenauskunft 24. Mit dieser Rechnung werden horrende Kosten geltend gemacht, welche selbstverständlich nicht ansatzweise im richtigen Verhältnis zu einer irgendwie gearteten Gegenleistung stehen. Großes Ungemach lauert zudem in den AGB der Firmenauskunft P.U.R. GmbH. Denn dort heißt es zur Vertragslaufzeit:

Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Vertragsabschluss.

Der Vertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 24 + 12 Monaten. Er ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Ablauf des zweiten Vertragsjahres kündbar. Endet das Vertragsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Gesamtlaufzeit von 24 + 12 = 36 Monaten, so errechnet sich der Beitrag für die tatsächlich in Anspruch genommene Zeit rückwirkend gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen Preise für die tatsächlich in Anspruch genommene 24-monatige Laufzeit.

Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis ohne die anfänglich gewährten Rabatt/e, falls er nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages in Textform gekündigt wird.

Zahlen löst das Problem nicht

Viele Betroffene sind verleitet, unmittelbar nach Erhalt der Rechnung von Firmenauskunft P.U.R. GmbH eine Zahlung zu leisten. Das gilt erst recht nach einer Reduktion des Betrags im Wege des Vergleichs. Problematisch ist dabei, dass eine Zahlung an Firmenauskunft 24 das Problem meist nicht löst. 

Einerseits ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, gezahlte Beträge zurückzuerlangen; andererseits kennt man sich in der „Branche“. Wer also als bereitwilliger Zahler bekannt ist, kann davon ausgehen, dass der nächste Abofallenbetreiber bereits vor der Türe steht.

ETI Experts GmbH betreibt Inkasso für die Firmenauskunft P.U.R. GmbH

Zahlt der Betroffene die horrenden Rechnungen nicht, wird die ETI Experts GmbH aus Köln mit der Forderungsbeitreibung beauftragt. Wie bei Inkassounternehmen üblich, weist die ETI Experts GmbH darauf hin, dass bei nicht bestrittenen Forderungen Meldungen an Auskunfteien (Schufa-Eintrag) gemacht werden können. Insofern ist nun höchste Eile geboten. Über die Inkassotätigkeit der ETI Experts GmbH haben wir hier berichtet:

ETI Experts GmbH aus Köln betreibt Inkasso für Firmenauskunft P.U.R. GmbH

Mahnbescheide der Firmenauskunft P.U.R GmbH 

Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH versucht nun, ihre offenen Forderungen gerichtlich beizutreiben und versendet über einen Rechtsanwalt zahlreiche Mahnbescheide. Hier ist es wichtig, rechtzeitig innerhalb der zur Verfügung stehenden Frist von zwei Wochen dem Mahnbescheid zu widersprechen, da ansonsten ein Vollstreckungsbescheid ergeht, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.

Firmenauskunft24 Urteile

Firmenauskunft24 Urteile gibt es mittlerweile einige. Das Unternehmen legt vor Gericht Bandmitschnitte vor und möchte damit einen Vertragsschluss konstruieren und beweisen. Insofern konnte Firmenauskunft24 Urteile in der Vergangenheit zu ihren Gunsten erwirken. Wir haben für unsere Mandanten aber ebenfalls schon zahlreiche Firmenauskunft24 Urteile errungen, die für uns positiv ausgingen. Wer also frühzeitig und richtig reagiert, muss keine Firmenauskunft24 Urteile gegen sich fürchten, wir helfen Ihnen!

Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei

Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu  Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge und IT-Verträge, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Zudem verfügen wir über eine breite Expertise Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz.


Abwehr der Forderungen von Firmenauskunft P.U.R. GmbH

Forderungen wie diejenigen der Firmenauskunft P.U.R. GmbH bzw. Firmenauskunft 24 lassen sich grundsätzlich abwehren. Es muss immer geprüft werden, wie der vermeintliche Vertragsschluss zustande gekommen ist. Auch hier gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte, sich von dem vermeintlichen Vertrag zu lösen und einer Zahlungsverpflichtung zu entgehen. 

Neben unseren Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht konnten wir in den letzten Jahren als Anwalt für Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT- Recht eine große Anzahl an Mandanten von Forderungen dieser Art befreien (unsere Erfahrungen mit Abofallen). Durch unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet konnten wir unsere Mandanten vor Zahlungen in Höhe von vielen Millionen Euro bewahren. Bisher hat die Firmenauskunft P.U.R. GmbH in zahlreichen Fällen auf ihre Forderungen verzichtet, wenn wir sie dazu aufgefordert haben.

Auf unserer Website berichten wir laufend über Neuerungen. Dort halten wir auch ein Kontaktformular bereit, über das Sie Ihre Rechnung hochladen und Ihren Fall unverbindlich schildern können:

Warnung vor Firmenauskunft PUR GmbH

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
 089/38 666 070

office@LL-ip.com

www.LL-ip.com


Foto(s): LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Daniel Loschelder

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten