Warnung vor SEO Medien GmbH aus Garrel bzw. Kranenburg und Telefonfalle

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Warnung vor SEO Medien GmbH aus Garrel bzw. Kranenburg und Telefonfalle

Eine SEO Medien GmbH aus Garrel bzw. Kranenburg ist der neue Stern am Himmel der Betreiber von telefonischen Vertragsfallen. Bei genauerem hinsehen handelt es sich jedoch keineswegs um ein neues Unternehmen, sondern um einen alten Bekannten. Auch die Masche, welcher sich die SEO Medien GmbH bedient, ist altbekannt und in den letzten Jahren offenbar sehr erfolgreich. Hier finden Sie weitere Informationen zu

SEO Medien GmbH / ABVZ

Über die SEO Medien GmbH

Die SEO Medien GmbH ist entstanden aus der Peters Online Verlag GmbH. Im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter dem Aktenzeichen HRB 210507 ist am 16. Juni 2020 folgende Veränderung bekannt gemacht worden:

„HRB 210507: Peters Online Verlag GmbH, Garrel, Im Katzenberg 12, 49681 Garrel. Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der SEO Medien GmbH beschlossen. Neue SEO Medien GmbH: SEO Medien GmbH.

Das bedeutet, dass die Peters Online Verlag GmbH ihr Geschäftsmodell nunmehr unter neuem Namen fortführt, wobei das Geschäftsmodell exakt so beibehalten wird. Dieses haben wir in einem gesonderten Artikel über die Peters Online Verlag GmbH beschrieben:

Peters Online Verlag GmbH

Geschäftsführer der SEO Medien GmbH ist Alexander Peters, der bereits für mehrere gelichartige Maschen verantwortlich zeichnet.

Die Masche der SEO Medien GmbH

Die Masche der SEO Medien GmbH ist altbekannt. Mittels unerlaubten Werbeanrufs, sogenannten Cold Calls, werden Gewerbetreibende und Freiberufler in ganz Deutschland telefonisch kontaktiert. Ihnen wird suggeriert, dass bereits ein Vertrag bestehe, der mangels Kündigung nunmehr zur Verlängerung anstehe. Manchmal wird auch behauptet, dass man von Google anrufen oder von einem anderen Unternehmen, mit welchem der angerufene offenkundig in Verbindung steht. Lässt sich der angerufene auf ein solches Gespräch ein, wird am Ende einer Art Datenabfrage durchgeführt, in welcher der Angerufene möglichst häufig mit Ja antworten soll. Dieser Gesprächsteil wird dann auf Band aufgezeichnet und soll später dazu dienen, den Angerufenen unter Druck zu setzen und zur Zahlung zu bewegen. In diesem aufgezeichneten Teil wird dem Angerufenen dann ein Vertragsschluss „untergeschoben“. So ähnlich wird die Masche dann auch in deren AGB beschrieben:

"Bei kostenpflichtigen Eintragungen in unser Firmenverzeichnis kommt der Vertrag alternativ auf einem der nachfolgend beschriebenen Wege zustande: - Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch SEO Medien GmbH aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin / dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient. - Der Kunde erteilt den Auftrag in Textform, der anschließend von SEO Medien GmbH bestätigt wird. Der Kunde erhält mit der Rechnung seine Daten zum Login in den Kundenbereich auf abvz.de, wo er auch eigenständig seine Daten ändern kann und diese nach Verifizierung durch SEO Medien GmbH freigegeben werden."

So sieht sich die SEO Medien GmbH selbst

Unternehmen aus dieser sehr speziellen Branche versuchen natürlich, sich seriös darzustellen. So auch die SEO Medien GmbH, die sich auf ihrer Website wie folgt beschreibt:

„Unterschätze nie die Wichtigkeit der Platzierung, Deiner Website, in den lokalen Suchergebnissen der Suchmaschinen. Wie könnten sonst neue Interessenten dort auf Dich aufmerksam werden in der heutigen Zeit? Wir von SEO Medien GmbH analysieren Deine Webseite, geben Dir Tipps und Handlungsempfehlung, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Damit Deine Seite auch gut gefüllt ist und Social Media Plattformen nicht vernachlässigt werden, stellen wir Dir gerne auf Anfrage verschiedene Medieninhalte zur Verfügung, oder kümmern uns auch gerne komplett um Deinen öffentlichen Auftritt. Unser Dialog Center von SEO Medien GmbH hilft Dir gerne dabei, eine geeignete Lösung zu entwickeln, um Deine Kundenzufriedenheit und Qualität des Customer Service Bereichs zu steigern, unter Berücksichtigung Deiner betriebswirtschaftlichen Ziele. Mit diesem Know-how und gut geschulten Mitarbeitern, tragen wir so zum Erfolg Deines Geschäfts bei.“

Rechnung der SEO Medien GmbH

Unmittelbar nach dem Telefonanruf erfolgt die Rechnungstellung der SEO Medien GmbH. Den meisten Betroffenen war zu diesem Zeitpunkt gar nicht bewusst, dass sie einen angeblichen Vertrag abgeschlossen haben sollen. Fragt man bei der SEO Medien GmbH nach erhält man häufig den entsprechenden Gesprächsmitschnitt. Viele Betroffene fürchten dann, sich aufgrund des aufgenommenen Telefonats nicht gegen die Rechnung der SEO Medien GmbH zur Wehr setzen zu können. Unserer Erfahrung nach ist es jedoch ein fataler Fehler, die Rechnung sofort zu begleichen. Einerseits kommen dann weitere Firmen, die mit Alexander Peters in Verbindung stehen mit der gleichen Masche auf dem Betroffen zu. Zudem droht im Falle einer nicht rechtzeitigen Kündigung der SEO Medien GmbH die Verlängerungsfalle, da sich der Vertrag um eine weitere Laufzeit verlängert. Denn in den AGB heißt es:

(1) Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Vertragsabschluss.

(2) Der Business-Vertrag hat eine Gesamtlaufzeit von 24 + 12 Monaten. Er ist mit einer Frist von 12 Wochen zum Ablauf des zweiten Vertragsjahres kündbar. Endet das Vertragsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Gesamtlaufzeit von 24+12 = 36 Monaten, so errechnet sich der Beitrag für die tatsächlich in Anspruch genommene Zeit rückwirkend gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen Preise für die tatsächlich in Anspruch genommene 24 monatige Laufzeit.

(3) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis, falls er nicht spätestens 12 Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.

(4) Die zu dem Basiseintrag bei Vertragsabschluss einmal zugebuchten Onlineoptionen bleiben bei Verlängerung des Vertrages Vertragsbestandteil und werden zu den vereinbarten Konditionen - sofern der Kunde diesem nicht in Textform widerspricht - weiterberechnet.

Zu den Kerntätigkeiten unserer Kanzlei 

Wir beraten unsere Mandanten im Markenrecht, unterstützen bei der Markenanmeldung (Marke, Logo, Namen) und der Markenüberwachung, erstellen Markenlizenzverträge und gehen gegen Markenverletzungen vor. Im Wettbewerbsrecht beraten wir zu allen Fragen der vergleichenden, irreführenden und belästigenden Werbung, zu Schleichwerbung und unlauterer Nachahmung. Im Werberecht beraten wir u.a. zu Influencer Verträgen und Coachingverträgen, zu  Affiliate Verträgen und allen weiteren Fragen rund um die Werbung. Im IT-Recht beraten und vertreten wir zum IT-Vertragsrecht, Domainrecht und E-Commerce-Recht, erstellen Ihre Softwareverträge, SaaS-Verträge (Software as a Service) und IT-Verträge und alles was Sie sonst noch rund um Software benötigen, beraten Sie umfassend im Datenschutzrecht und helfen bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung. Zudem verfügen wir über eine breite Expertise im Moderecht, Heilmittelwerberecht, sowie zu Fragen zum Elektrogesetz und Batteriegesetz / EU BattVO.

Abwehr der Forderungen der SEO Medien GmbH

Bei dem Erhalt einer Rechnung sollte stets überprüft werden, wie die zugrunde liegende Forderung zustande gekommen ist. Forderungen, welche auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Unsere Kanzlei hat eine breite Erfahrung in der Abwehr solcher Forderungen. Wenn also auch Sie eine  Rechnung der SEO Medien GmbH erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden, wir beraten Sie zu den Abwehrmöglichkeiten. Wir konnten bislang stets erreichen, dass unsere Mandanten keine Zahlungen an die SEO Medien GmbH leisten mussten.

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

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