Warnung vor Lokales Gewerbeverzeichnis und Rechnung nach Trickanruf

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Lokales Gewerbeverzeichnis heißt die nächste Abofalle, mit der Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige in eine kostenpflichtige Vertragsfalle gelockt werden sollen. Man bedient sich hier des sehr beliebten Trickanrufs, einer Masche, die in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer gefunden hat.


Über Lokales Gewerbeverzeichnis


Lokales Gewerbeverzeichnis ist ein Kunstname, der suggerieren soll, dass ein Eintrag dort einen wirklichen Mehrwert für den Eingetragenen bringen soll. Wir können uns jedoch beim besten Willen nicht vorstellen, dass das tatsächlich der Fall ist. Die Website verspricht jedenfalls sehr viel, was sie keinesfalls halten kann. Dort ist davon die Rede, dass Lokales Gewerbeverzeichnis eines der größten börsennotierten Unternehmens Deutschland sei. Erstunken und erlogen! Ansonsten werden auf der Website die üblichen Märchen erzählt. Man sorgt für eine bessere Sichtbarkeit des Unternehmens in den Suchergebnissen und erleichtere potentiellen Kunden das Auffinden der Website.


Die Masche von Lokales Gewerbeverzeichnis


Lokales Gewerbeverzeichnis führt unerlaubte Trickanrufe, so genannte Cold Calls durch. Hierbei wird dem Betroffenen suggeriert, dass man von Google anrufe oder es um den Google Eintrag des Unternehmens gehe. Das alles ist natürlich erstunken und erlogen. Hat man erst mal das Vertrauen des Betroffenen geweckt, was in einem zweiten Telefonat oder in der zweiten Hälfte eine angebliche Datenabfrage durchgeführt, die auf Band aufgenommen wird. Hier soll der Betroffene dann möglichst häufig mit Ja antworten, womit der Vertragsschluss anschließend konstruiert werden soll. Solche Aufnahmen werden dann auch gerne mal vor Gericht vorgelegt, um damit einen Vertragsschluss zu konstruieren.


Rechnung von Lokales Gewerbeverzeichnis


Unmittelbar nach dem Anruf kommt die Rechnung von lokales Gewerbeverzeichnis. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da Ihnen dieses Unternehmen bislang nicht bekannt war. Jedenfalls werden hohe Summen für angebliche Einträge verlangt, die den Betroffenen jedoch keinerlei Mehrwert bieten.


Abwehr der Forderung von Lokales Gewerbeverzeichnis


Eine Rechnung, die auf die oben beschriebene Weise zu Stande gekommen ist, lässt sich abwehren. Als Anwalt für Wettbewerbsrecht hat unsere Kanzlei bereits unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften erfolgreich vertreten. Wenn Sie also ebenfalls einen Trick Anruf und anschließend eine Rechnung von lokales Gewerbeverzeichnis erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen halten wir unter der nachfolgenden Website bereit. Dort finden Sie auch ein Kontaktformular, über das sie ihre Rechnung unverbindlich hochladen und Ihrem Fall schildern können:


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Foto(s): LL

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