Warnung vor MMV Müller Medien Verlag Wiesbaden

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Der MMV Müller Medien Verlag aus Wiesbaden versendet derzeit Trickformulare, um so kostenpflichtige Aufträge für das Internetverzeichnis oeffentliches-branchenbuch.de zu ergattern. Die Masche mit den Trickformularen ist seit Jahren sehr beliebt in der Branche der Abofallenbetreiber.

Wer ist der MMV Müller Medien Verlag?

Bei dem MMV Müller Medien Verlag handelt es sich nicht etwa um eine Gesellschaft, sondern um einen Kunstnamen. Das „Geschäft“ wird von Wiesbaden aus betrieben. Unter der Adresse Mainzer Straße 75 in 65189 Wiesbaden wird man den Inhaber jedoch nicht persönlich antreffen, sondern vielmehr ein Office-Center auffinden.

Trickformular des MMV Müller Medien Verlages

Das Trickformular erweckt den Anschein als handele es sich dabei um einen Abgleich für ein Branchenbuch. Ein Großteil der Adressaten dürfte verleitet sein, das Formular zu unterzeichnen und an den MMV Müller Medien Verlag zurückzusenden. Dann schnappt jedoch die Abofalle zu. Denn im Kleingedruckten ist ausgeführt, dass im Falle einer Rücksendung ein Monatsbetrag von 49 € zzgl Umsatzsteuer zu zahlen ist, was bei einer Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren fast 1.500 € ausmacht.

Zahlen löst das Problem nicht

Viele Betroffene sind verleitet, unmittelbar nach Erhalt der Rechnung des MMV Müller Medien Verlages eine Zahlung zu leisten. Das gilt erst recht nach einer Reduktion des Betrags im Wege des Vergleichs. Problematisch ist dabei, dass eine Zahlung das Problem meist nicht löst. Einerseits ist es mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden, gezahlte Beträge zurückzuerlangen; andererseits kennt man sich in der „Branche“. Wer also als bereitwilliger Zahler bekannt ist, kann davon ausgehen, dass der nächste Abofallenbetreiber bereits vor der Tür steht.

Abwehr der Forderungen des MMV Müller Medien Verlages

Forderungen wie diejenigen des MMV Müller Medien Verlages lassen sich grundsätzlich abwehren. Es muss immer geprüft werden, wie der vermeintliche Vertragsschluss zustande gekommen ist. Auch hier gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte, sich von dem vermeintlichen Vertrag zu lösen und einer Zahlungsverpflichtung zu entgehen. Neben unseren Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht konnten wir in den letzten Jahren eine große Anzahl an Mandanten von Forderungen dieser Art befreien. Durch unsere Tätigkeit auf diesem Gebiet konnten wir unsere Mandanten vor Zahlungen in Höhe von vielen Millionen Euro bewahren.

Aber auch gegen die Zusendung der Trickformulare kann vorgegangen werden.

Auf unserer Website berichten wir laufend über Neuerungen bezüglich MMV Müller Medien Verlag, wir konnten bislang stets erreichen, dass der MMV Müller Medien Verlag die geltend gemachten Forderungen gegenüber unseren Mandanten storniert:

http://www.ll-ip.com/aktuelles/mmv-mueller-medien-verlag


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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