Warnung vor Regionales Infoverzeichnis Rechnung
- 2 Minuten Lesezeit
Warnung vor Regionales Infoverzeichnis Rechnung
Regionales Infoverzeichnis heißt der nächste Abofallenbetreiber aus der Schweiz, der mit der Telefonfalle versucht, Freiberufler, Gewerbetreibende und selbständige in eine kostenflüchtige Vertragsfalle zu locken. Die Masche von Regionales Info Verzeichnis ist altbekannt, wir haben in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen diese Vorgehensweise vertreten.
Über Regionales Infoverzeichnis
Betreiberin von Regionales Infoverzeichnis ist die Va.Mi.Ba Multiservices GmbH Bernstrasse 112 4852 Rothrist / Schweiz. Es ist immer wieder verwunderlich, dass Unternehmen aus der Schweiz versuchen, mittels Telefonbetrugs an kostenpflichtige Verträge mit deutschen Unternehmen zu gelangen.
Die Masche von Regionales Infoverzeichnis
Die Masche von Regionales Infoverzeichnis ist altbekannt. Alles beginnt mit einem Cold Call, einem unerlaubten Werbeanruf. Dort wird dann entweder behauptet, dass man von Google anrufe oder es um den Google Eintrag des Unternehmens gehe. Manchmal wird auch behauptet, dass ein bestehender Vertrag sich mangels Kündigung nun verlängert habe. Das ist natürlich alles erstunken und erlogen. Am Ende des Gesprächs oder beim zweiten Gespräch sollen eine angebliche Datenabfrage stattfinden. Hier soll der Betroffene ist häufig mit Ja antworten. Dieser Teil des Gesprächs wird dann auf Band aufgezeichnet und soll im Anschluss dazu dienen, den Betroffenen unter Druck zu setzen und zur Zahlung zu bewegen.
Rechnung von Regionales Infoverzeichnis
Unmittelbar nach dem Telefonat kommt die Rechnung von regionales Infoverzeichnis. Die meisten Betroffenen fallen aus allen Wolken, da ihnen die dahinter stehende Va.Mi.Ba Multiservices GmbH bislang nicht bekannt war. Wir raten dazu, keinesfalls Zahlungen an regionales Infoverzeichnis zu leisten, sondern sich gegen diese Masche zur Wehr zu setzen.
Abwehr der Forderungen von Regionales Info Verzeichnis
Forderungen wie hier von Regionales Info Verzeichnis lassen sich grundsätzlich abwehren. Es muss immer geprüft werden, wie der vermeintliche Vertragsschluss zustande gekommen ist. Hier gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte, sich von dem vermeintlichen Vertrag zu lösen und einer Zahlungsverpflichtung zu entgehen. Neben unseren Schwerpunkten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und IT-Recht konnten wir in den letzten Jahren eine große Anzahl an Mandanten von Forderungen dieser Art befreien.
Auf der nachfolgenden Website berichten wir über Neuerungen, dort finden Sie auch ein Kontaktformular, über das Sie Ihren Fall schildern und Ihre Rechnung hochladen können:
https://ll-ip.com/aktuelles/va-mi-ba-multiservices-gmbh-regionales-medienverzeichnis-fachanwalt.de/
Artikel teilen: