Warum muss man für eine Scheidung bezahlen?

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Zur Durchführung einer Scheidung werden verschiedene Personen benötigt, die ihre Arbeitskraft dafür zur Verfügung stellen. Gerichte und zumindest 1 Rechtsanwalt arbeiten nicht umsonst. Vorgelagert steht dann natürlich die Frage, wieso sich überhaupt mit ausnahmslos jeder Scheidung in Deutschland zwingend ein Gericht befassen muss. Wieso kann man nicht im Stillen einvernehmlich und vor allem gratis auseinandergehen?

Warum redet bei jeder Scheidung das Gericht "ein Wörtchen mit"?

Die Notwendigkeit, dass ein Gericht jede Scheidung prüft, ergibt sich nicht allein aus dem Wunsch, die Ehe formell zu beenden. Es geht vielmehr darum, die mit der Trennung verbundenen Angelegenheiten gerecht zu regeln. Dazu zählen wesentliche Aspekte wie 

  • das Sorgerecht für gemeinsame Kinder, 
  • der Ausgleich von Vermögenswerten
  • oder auch die Aufteilung von Rentenansprüchen. 

Diese Fragen erfordern eine faire Abwägung der Interessen beider Parteien, was ohne die Aufsicht und Entscheidungsgewalt eines Gerichts schwierig zu erreichen wäre.

Vermögensausgleich (Zugewinnausgleich)

Nehmen wir den Vermögensausgleich als Beispiel: Es kann vorkommen, dass ein Partner das ursprüngliche und das abschließende Vermögen des anderen unterschiedlich bewertet, was zu Unstimmigkeiten führt. In solchen Fällen ist es Aufgabe des Familiengerichts, eine gerechte Entscheidung zu treffen.

Rentenausgleich (Versorgungsausgleich)

Ähnlich verhält es sich mit dem Versorgungsausgleich: Wenn keine einvernehmliche Regelung getroffen wurde, ist es Sache des Gerichts, die Aufteilung der Rentenansprüche zu berechnen. Dies ist eine komplexe Aufgabe, die Fachkenntnisse erfordert und nicht von den Betroffenen selbst oder den Rentenversicherungsträgern übernommen werden kann.

Bei Fragen das Kind betreffend braucht es eine erfahrene, neutrale Instanz

Besonders heikel sind Fragen, die die Kinder betreffen. Hier geht es oft um hohe emotionale und rechtliche Konfliktpotenziale. Ein Gericht ist in der Lage, über das Sorge- und Umgangsrecht zu entscheiden und so eine verbindliche Regelung zu schaffen, die im Interesse der Kinder und beider Elternteile liegt. Selbst wenn eine Einigung außergerichtlich erzielt wird, bietet das gerichtliche Verfahren eine notwendige Absicherung, um die Einhaltung dieser Vereinbarungen zu gewährleisten.

Insgesamt dient die gerichtliche Befassung mit Scheidungen dazu, eine faire und gerechte Regelung aller Folgeangelegenheiten zu gewährleisten, die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen und insbesondere das Wohl der betroffenen Kinder zu schützen.

Warum muss man die Beendigung der Ehe überhaupt "offiziell machen"?

Eine Eheschließung bildet nicht nur eine persönliche Bindung zwischen zwei Menschen, sondern fungiert ebenso als rechtlich bindender Vertrag, der bestimmte Verpflichtungen und Rechte sowohl unter den Eheleuten als auch gegenüber dem Staat und dritten Parteien festlegt. 

Die formelle Auflösung dieser Verbindung gewährleistet rechtliche Transparenz und bewahrt die Interessen beider Ehepartner, beispielsweise hinsichtlich 

  • Unterhaltsforderungen, 
  • der Aufteilung des gemeinsamen Vermögens 
  • oder auch Angelegenheiten des Erbrechts. 

In einem idealen Szenario lassen sich diese Verpflichtungen und Rechte durch eine einvernehmliche Regelung in einem Scheidungsabkommen klären. Sollte jedoch Uneinigkeit über wesentliche Vermögenswerte oder Lebensleistungen bestehen, ist die Einbeziehung eines neutralen Schlichters notwendig. 

Des Weiteren verhindert die Notwendigkeit einer gerichtlichen Scheidung, die mit Kosten verbunden ist, dass Ehen leichtfertig und aus flüchtigen Beweggründen gelöst werden. Sie stellt sicher, dass niemand ohne ernsthafte Überlegung eine Ehe beendet, um unmittelbar danach eine neue Ehe einzugehen und dieses Verhalten beliebig oft zu wiederholen. Die Ehe ist eine verantwortungsvolle Institution, deren rechtliche und persönliche Verpflichtungen nicht ohne weiteres aufgegeben werden können.

Was ist, wenn Sie sich die Scheidung scheinbar nicht leisten können?

Niemand muss wegen Geldmangels "auf dem Partner sitzen bleiben". Vor allem in Deutschland gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die Scheidung ganz oder teilweise vom Staat oder sogar dem eigenen Partner bezahlt zu bekommen.

Welche Optionen haben Sie?

  1. Verfahrenskostenvorschuss (zu leisten von einem ausreichend solventen Partner)
  2. Verfahrenskostenhilfe (zu leisten vom Staat; wenn beide Partner wenig Geld haben)
  3. Verzicht auf eigenen Anwalt (den Anwalt des Partners zahlt dieser; nur die Gerichtsgebühren würden dann für Sie anfallen)
  4. Option Ratenzahlungen (macht nicht jeder, im Prinzip ein Kredit - zumindest bei 0% Zinsen, so wie bei uns)

Nutzen Sie gern auch unser Informationsmaterial auf unserer Webseite, das Ihnen bereits vielerlei Infos aus einem Erstberatungsgespräch liefern kann.

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Foto(s): iurFRIEND

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