Was die Aufhebung der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Ihren Sommerurlaub bedeutet

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Aufhebung der Reisewarnung ab dem 15.06.2020

Das Auswärtige Amt hat am 04.06.2020 seine aktualisierten Reisehinweise herausgegeben. Damit wird die weltweite Warnung vor touristischen Reisen ab dem 15. Juni 2020 aufgehoben.

Doch die neuen Hinweise klingen nicht so euphorisch wie von der Reisebranche zuvor erwartet. Das Auswärtige Amt rät nach wie vor von nicht notwendigen Reisen ins Ausland ab. Für jedes europäische Land sollen in den nächsten Tagen spezifische Reisehinweise folgen.

Kostenfreies Rücktrittsrecht nach § 651h III BGB

Was heißt das konkret für das kostenfreie Rücktrittsrecht meiner Reise?

Reisen bis zum 14.06.2020 können nach wie vor kostenfrei storniert werden.

Für innereuropäische Reisen ab dem 15.06.2020 muss auf die Einreisevorschriften und Hinweise der jeweiligen Länger geschaut werden. Hierzu zählen natürlich auch Quarantänevorschriften und Einreiseverbote.

Diese Einzelfallregelung macht es im Zweifel für die Reisenden noch viel schwieriger zu erkennen, ob und wann man kostenfrei stornieren kann.

Was ist mit meiner Reise nach…?

Obwohl in Italien noch offiziell der Notstand herrscht, wurden heute die Grenzen für Touristen geöffnet. Hier gelten bis zum 15. Juni noch strenge Einreisevorschriften. Ob Reisen auch nach diesem Datum storniert werden können, kommt auf die angekündigten weiteren Hinweise und den jeweiligen Einzelfall an.

Spanien will seine Grenzen erst wieder am 21. Juni öffnen, also verlängert sich das Rücktrittsrecht bis dahin. Auch hier gilt momentan noch der Alarmzustand, so dass fraglich bleibt, ob Reisen nicht auch nach dem 21.Juni kostenfrei storniert werden können.

Frankreich will in weiten Teilen seines Landes Tourismus wieder zulassen. Hier wird man genau prüfen müssen, welche Regionen dies sind und ob die gebuchte Reise hiervon betroffen ist.

Griechenland will ebenfalls ab dem 15. Juni wieder seine Grenzen öffnen. Es wurden bereits stichprobenartige Überprüfungen von Einreisenden angekündigt. Ein Rücktrittsrecht ist hier ab dem 15. Juni generell nicht ersichtlich.

Dänemark öffnet seine Grenzen wieder ab dem 15. Juni.

Norwegen will die Einreisesperren weiter aufrechterhalten, also wird man auch hier vorerst weiter kostenfrei stornieren können.

Reisen ins außereuropäische Ausland – so zum Beispiel in die USA, nach Ägypten oder Tunesien – können auch nach dem 15.06.2020 kostenfrei storniert werden. Hier gilt die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes vorerst fort.

Rücktrittsrecht jenseits von Covid-19

Sollte bereits vor Reiseantritt bekannt werden, dass sich die Reise wesentlich verändert (Änderung der Reiseroute, Veränderung der Reisedauer, nicht vergleichbare Unterkunft etc.), besteht auch unabhängig von der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ein kostenfreies Rücktrittsrecht.

Wir helfen Ihnen weiter

Sollten Sie Fragen zu Rücktrittsmöglichkeiten Ihrer Reise haben, wenden Sie sich gerne an uns.


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