Was ist der Unterscheid zwischen Mord und Totschlag?

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Nichts wird von Laien oder auch auf Partys lieber gefragt, als diese Frage: Was ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag?

Strafrechtswissenschaftlich könnten man zu diesem Thema mehrere Hundert Seiten füllen.

Die Quintessenz ist allerdings, dass "Mord" und "Totschlag" zwei verschiedene strafrechtliche Begriffe sind, die den vorsätzlichen Tötungsdelikten zugeordnet sind. Der Hauptunterschied zwischen Mord und Totschlag liegt in der Absicht und den Umständen, die zu der Handlung geführt haben.

  1. Mord:

    • Mord bezieht sich auf die vorsätzliche Tötung einer Person mit einem direkten Tötungsvorsatz. Das bedeutet, dass der Täter beabsichtigt, die Person zu töten oder zumindest ernsthaft zu verletzen, was letztendlich zu ihrem Tod führt.
    • Mord wird oft mit einer gewissen Planung oder Überlegung begangen. Es muss dann auch mindestens ein Mordmerkmal vor Gericht festgestellt werden. Diese finden sich in § 211 Strafgesetzbuch und umfassen Merkmale wie Heimtücke, Grausamkeit, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder sonstige niedrige Beweggründe.
    • In vielen Rechtssystemen wird Mord als ein besonders schwerwiegendes Verbrechen betrachtet und mit härteren Strafen geahndet, einschließlich lebenslanger Freiheitsstrafe oder sogar der Todesstrafe in einigen Ländern, wie in einigen Staaten der USA oder im Nahen Osten. Eine Kuriosität hierzu gibt es auch im Deutschen Recht: bis ins Jahr 2018 war in der Verfassung des Bundeslandes Hessen noch die Todesstrafe verankert. Diese wurde zwar niemals ausgeführt, weil unser Grundgesetz alle Landesverfassungen triumphiert und diese aufgrund des Art. 1 Grundgesetz, der Menschenwürde, so wie der Feststellung in Art. 102 Grundgesetz: „Die Todesstrafe ist abgeschafft", auch eine Feststellung, die nach der dunklen Zeit des NS-Regimes und vor dem Hintergund des Zweiten Weltkrieges in das "neue" Grundgesetz aufgenommen wurde, quasi "aushebelt".
    • Totschlag:

      • Totschlag bezieht sich ebenfalls auf die vorsätzliche Tötung einer Person, jedoch ohne der Festellung eines Mordmerkmals. 
      • Totschlag kann aus einer erhitzten Gemütslage, plötzlicher Wut oder spontanen Handlungen heraus begangen werden, ohne eine vorherige Planung.
      • Im Gegensatz zu Mord wird Totschlag in der Regel mit weniger schwerwiegenden Strafen geahndet, obwohl die genaue Strafe je nach den Umständen des Falls variieren kann.

In vielen Rechtssystemen sind Mord und Totschlag separate Straftatbestände mit unterschiedlichen Definitionen und Strafrahmen. Die genaue Unterscheidung zwischen den beiden kann jedoch komplex sein und hängt oft von den spezifischen Umständen des Falles ab.


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