Verhaltensregeln bei Hausdurchsuchungen

  • 2 Minuten Lesezeit

Wenn es zu einer Hausdurchsuchung kommt, ist es wichtig, ruhig zu bleiben und die folgenden Verhaltensregeln zu beachten, um Ihre Rechte zu schützen und die Situation so reibungslos wie möglich zu gestalten:

  1. Ruhe bewahren: Bleiben Sie ruhig und versuchen Sie, keine Panik zu zeigen. Die Durchsuchung wird oft routinemäßig durchgeführt und bedeutet nicht zwangsläufig, dass Sie etwas falsch gemacht haben.

  2. Kooperation: Kooperieren Sie mit den Beamten, aber machen Sie keine Aussagen oder geben Sie Informationen, bevor Sie rechtlichen Rat eingeholt haben. Sie haben das Recht zu schweigen. Kooperieren Sie nur in sehr geringem Maße, also stellen Sie sich den Beamten nicht in den Weg oder oder hängen Sie diesen bei der Durchsuchung sozusagen "über der Schulter".

  3. Recht auf einen Anwalt: Sie haben das Recht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wenn Sie keinen eigenen Anwalt haben, können Sie die Dienste eines Pflichtverteidigers in Anspruch nehmen.

  4. Beobachten und dokumentieren: Wenn möglich, beobachten Sie die Durchsuchung genau und dokumentieren Sie sie. Notieren Sie sich Namen, Dienstnummern und Abzeichen der beteiligten Beamten sowie den Grund für die Durchsuchung. Meist wird von der Poloizei ein Zeuge von Amts wegen hinzugezogen, aber auch Sie haben das Recht, das jemand anwesend ist; beispielsweise muss Ihr Besuch nicht das Haus oder die Wohnung verlassen, sondern kann als Zeugin fungieren.

  5. Widerstandsfähigkeit gegenüber Druck: Lassen Sie sich nicht dazu drängen, einer Durchsuchung zuzustimmen, wenn Sie dazu nicht verpflichtet sind. In einigen Fällen können Sie eine schriftliche Durchsuchungsanordnung verlangen. Leisten Sie keine Unterschriften. Sie sind lediglich verpflichtet, sich mit Ihrem Personalausweis auszuweisen.

  6. Sicherheit der Beamten: Lassen Sie die Beamten ihre Arbeit machen und behindern Sie sie nicht. Widerstand oder Behinderung von Beamten kann rechtliche Konsequenzen haben.

  7. Verlangen Sie eine Durchsuchungsprotokollierung: Sie haben das Recht, eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls zu erhalten. Stellen Sie sicher, dass alle durchsuchten Bereiche und beschlagnahmten Gegenstände genau dokumentiert werden.

  8. Überprüfen Sie die Beschlagnahme: Überprüfen Sie die beschlagnahmten Gegenstände und stellen Sie sicher, dass sie ordnungsgemäß dokumentiert werden.

  9. Informieren Sie Ihren Anwalt: Teilen Sie Ihrem Anwalt alle Informationen über die Durchsuchung mit, damit er Ihre Rechte angemessen verteidigen kann.

  10. Beschwerden: Wenn Sie der Meinung sind, dass bei der Durchsuchung Ihre Rechte verletzt wurden, können Sie eine Beschwerde einreichen oder rechtliche Schritte einleiten.

Wichtig ist auch: Sie können während der Durchsuchung jederzeit auch Ihren Anwalt anrufen. Dieser kann unter Umständen auch mit den Beamten, die vor Ort sind, sich telefonisch austauschen und den meist aufgebrachten Mandanten somit ein heftiges Maß an Anspannung abnehmen und die Sache etwas genauer erklären.



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Matthias Hänke

Beiträge zum Thema