Was ist ein Erbvertrag?

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1. Testament und Erbvertrag

Eine letztwillige Verfügung kann als Testament oder als Erbvertrag errichtet werden. Das Testament wiederum kann ein Einzeltestament oder als gemeinschaftliches Testament sein, wobei letzteres nur möglich ist zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern. Einen Erbvertrag können auch nicht miteinander verheiratete Personen abschließen.

2. Form des Erbvertrages

Der Erbvertrag ist eine Verfügung von Todes wegen in Vertragsform. Ein Erbvertrag muss zwingend durch einen Notar beurkundet werden.

Demgegenüber kann ein Testament, sei es ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Testament, eigenhändig errichtet werden oder durch notarielle Beurkundung.

3. Änderung eines Erbvertrages

Nur mit Zustimmung aller Vertragspartner können die in einem Erbvertrag niedergelegten Regelungen zu Lebzeiten aller Vertragspartner geändert oder der Erbvertrag in seiner Gesamtheit aufgehoben werden. Nach dem Tode eines Vertragspartners kann der Inhalt eines Erbvertrags nicht mehr geändert werden, auch wenn die überlebenden Vertragspartner zustimmen würden.

Eine Ausnahme von der Änderungsmöglichkeit gibt es dann, wenn im Erbvertrag bereits niedergelegt wurde, dass auch eine spätere einseitige Änderung von Verfügungen möglich sein soll.

Sollten Sie einen Erbvertrag oder ein Testament errichten oder daraus Ansprüche herleiten wollen, stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie mit mir telefonischen Kontakt auf oder per E-Mail. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall miteinander abstimmen.


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