Erbvertrag oder Testament - was ist besser?

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Sowohl das Testament als auch der Erbvertrag sind sogenannte letztwillige Verfügungen. Wann welches Instrument passt und welche Vorschriften jeweils zu beachten Sind, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

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Gemeinsamkeiten

Sowohl das Testament als auch der Erbvertrag sind letztwillige Verfügungen, mit denen man die Erbfolge regeln kann oder andere erbrechtliche Regelungen wie Vermächtnisse, Auflagen oder Testamentsvollstreckungen treffen kann.

Einseitig oder vertraglich?

Der Hauptunterschied zwischen Erbvertrag und Testament liegt darin, dass der Erbvertrag mindestens zwei Parteien hat, während es sich beim Testament um eine einseitige Willenserklärung handelt. 

Erbe nur bei Gegenleistung

Ein wichtiger Anwendungsfall des Erbvertrags ist in der Praxis die Konstellation, dass jemand im Vertrag eine Leistung verspricht und im Gegenzug dafür vom anderen als Erbe eingesetzt wird.

Strenge Bindungswirkung des Erbvertrags

Anders als ein Einzeltestament kann der Erbvertrag nicht einfach widerrufen werden. Wer im Erbvertrag als Erbe eingesetzt ist, kann sich also grundsätzlich darauf verlassen, dass ihm diese Erbenstellung nicht wieder entzogen wird.

Gemeinschaftliches Testament als Kompromiss?

Eine Bindungswirkung entfaltet auch ein gemeinschaftliches Ehegattentestament. Dieses kann zu Lebzeiten nicht heimlich widerrufen werden und nach dem Tod eines Ehegatten grundsätzlich gar nicht mehr. Die typischen Berliner Testamente, in denen sich die Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen, stehen aber nur verheirateten Paaren zur Verfügung. Unverheiratete Paare müssen zum Erbvertrag greifen, wenn sie sich binden wollen. 

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Handschriftlich oder notariell?

Während das Testament auch handschriftlich (eigenhändig) selbst errichtet werden kann, ist ein Erbvertrag nur gültig, wenn er von einem Notar beurkundet wurde.

Und was ist jetzt besser?

Die obigen Ausführungen zeigen, dass es nicht unbedingt ein "Besser" oder "Schlechter" gibt, wenn man zwischen Erbvertrag und Testament entscheiden soll. Die starke Bindungswirkung des Erbvertrags ist für manche Konstellationen sinnvoll, kann sich für den Einzelnen aber auch negativ auswirken. 


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