Was ist regelmäßige Arbeitszeit?

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Regelmäßige Arbeitszeit

Arbeitszeit ist die Zeitspanne, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss, d. h. die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit, ohne die Ruhepausen. Die Arbeitszeit beginnt und endet an der Arbeitsstelle / Rettungswache. Nicht zur Arbeitszeit gehört die Wegezeit, die der Arbeitnehmer benötigt, um von seiner Wohnung zur Rettungswache und zurückzugelangen.

Als regelmäßige Arbeitszeit zählt einerseits die reine Arbeitszeit, in der der Arbeitnehmer die ihm übertragene Tätigkeit ausübt, andererseits werden aber auch die Zeiten der Arbeitsbereitschaft eingerechnet (siehe hierzu auch Ausführungen zu „Arbeitszeitverlängerung durch Arbeitsbereitschaft“). Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist, wie bereits dargestellt, die Höchstgrenze der regelmäßigen Arbeitszeit festgelegt. Davon abweichende Regelungen können nur durch Ausnahmegenehmigungen durch die Gewerbeaufsichtsämter (in manchen Bundesländern auch z. B. Amt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit benannt) erteilt oder in einem Tarifvertrag festgelegt werden.

Ausgleichszeitraum

Bei diesem Zeitraum handelt es sich um einen Ausgleichszeitraum zur Berechnung der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit. Dies bedeutet, dass in einer Woche überdurchschnittlich lang gearbeitet werden kann, wenn zum Ausgleich in einer anderen Woche innerhalb dieses Ausgleichszeitraums entsprechend weniger lang gearbeitet wird. Der Ausgleichszeitraum hat insbesondere Bedeutung dafür, ob Überstunden entstehen oder ob dies nicht der Fall ist.


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