Was kann ich als Marke anmelden? / Anwalt für Markenrecht

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1. Schutzfähigkeit als Marke

Sie haben einen Firmennamen, ein Logo, ein Schlagwort oder etwas anderes, was Sie als Kennzeichen für Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte und Dienstleistungen verwenden und wollen dieses schützen lassen? Bei uns erfahren Sie, ob dies möglich ist.

Als Marke schutzfähig ist grundsätzlich jedes Zeichen, welches als Hinweis auf die betriebliche Herkunft eines Produkts oder einer Dienstleistung verwendet wird. Dabei kann es sich um z.B. ein Wort, ein Bild, eine Verbindung aus beidem, aber auch um eine 3D-Gestaltung oder Tonfolge handeln. Wichtig ist gemäß § 3 Markengesetz allein, dass das Zeichen geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

2. Wo kann eine Marke angemeldet werden?

Die Frage, wo eine Marke angemeldet wird, beantwortet sich aus dem gewünschten Einsatzgebiet. Soll eine Marke nur national in Deutschland genutzt werden, kann sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert werden. Ist eine EU-weite Nutzung geplant, kann eine sog. Unionsmarke beim EUIPO angemeldet werden. Weiterhin gibt es noch die Möglichkeit, eine Internationale Marke anzumelden (mit der Angabe, in welchen Ländern diese gelten soll) oder eine Marke in einem anderen Land beim dort zuständigen Amt zu registrieren.

3. Warum ist eine rechtliche Beratung vor einer Markenanmeldung sinnvoll?

Durch eine vorherige rechtliche Beratung können Ihnen einige Hürden erspart bleiben. Beispielsweise empfiehlt es sich, eine beabsichtigte Marke vorher auf die Schutzfähigkeit zu prüfen, um einer Ablehnung durch das Markenamt vorzubeugen. Lehnt das Markenamt nämlich eine Eintragung auf Grund bestehender Schutzhindernisse ab, werden Ihnen die Anmeldegebühren nicht erstattet. Außerdem empfiehlt sich vor einer Registrierung die Durchführung einer Recherche, um festzustellen, ob Ihr Kennzeichen möglicherweise bereits bestehende Rechte verletzt. Letzteres kann ggf. dazu führen, dass Sie, z.B. durch eine Abmahnung, erhebliche rechtliche Schwierigkeiten mit hohem Kostenrisiko bekommen.

4. Warum unsere Kanzlei?

Das Markenrecht gehört in den Bereich „Gewerblicher Rechtsschutz“. Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei Dr. Damm & Partner sind Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat zudem im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz promoviert. Wir haben über 10 Jahre Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen im Gewerblichen Rechtsschutz und haben mehrere Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Darüber hinaus melden wir Ihre Marken an und sichern Ihre Rechte daraus. Auf unserer Kanzleiseite www.damm-legal.de finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz / IT-Recht, die werktäglich um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin
Katrin Reinhardt

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz


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