Was kostet mein „gutes Recht“?

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Sie meinen im Recht zu sein, scheuen sich aber vor hohen Gerichts- und Anwaltskosten? Diese Bedenken sind oft unberechtigt. Denn guter Rat kann, muss aber nicht teuer sein!

Wer nicht über die Mittel verfügt, anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen bzw. einen Prozess zu führen, erhält unter bestimmten Umständen staatliche Unterstützung in Form von Beratungshilfe. So kann für anwaltliche Beratung bei den Rechtsantragsstellen der Amtsgerichte ein Beratungshilfeschein beantragt werden. Mit diesem Berechtigungsschein kann man einen Rechtsanwalt seiner Wahl aufsuchen, um sich beraten zu lassen. Dabei kann der Rechtsanwalt eine Schutzgebühr von € 15,00 verlangen. Der Rechtsanwalt rechnet seine weiteren Kosten dann gegenüber der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes ab.

Sofern die Angelegenheit sich nur gerichtlich klären lässt, kann Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt werden. Die Gewährung der Prozesskostenhilfe richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Antragstellers und nach den Erfolgsaussichten der Klage oder der Verteidigung gegen eine Klage.

Sofern man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, kann diese in Anspruch genommen werden. Erteilt diese Deckungszusage, muss die Versicherung für sämtliche  anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten aufkommen, selbst wenn ein Prozess verloren geht. Hier gilt es allerdings genau zu prüfen, welche Risiken die Versicherung abdeckt. So ist im Familienrecht und im Erbrecht oft nur die Beratung abgedeckt.

In manchen Fällen können die Kosten über Prozessfinanzierer abgedeckt werden. Nach einer Vorprüfung der Erfolgsaussichten übernimmt der Prozessfinanzierer alle Kosten des Verfahrens, lässt sich aber vom Kläger im Fall des Obsiegens einen Teil des Streitwertes (idR 50 %) auszahlen.

Letztlich hat im außergerichtlichen Bereich die Kosten des Anwaltes oft der Gegner zu erstatten, so z. B. bei unverschuldeten Verkehrsunfällen oder wenn der Gegner sich mit der Leistung bereits im Verzug befindet. Auch nach einem gewonnenen Prozess hat der Unterliegende bis auf wenige Ausnahmen (z. B. im Arbeitsrecht) sämtliche Kosten des Verfahrens zu übernehmen.

Eine Beurteilung Ihres Falles sowie die für Sie günstigste Abrechnungsmethode wird Ihr Rechtsanwalt mit Ihnen bereits im ersten Gespräch erörtern.

Björn-Erik Morgenroth

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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