Was steht mir nach einem Verkehrsunfall bei einem Schaden an meinem Fahrzeug zu?

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Grundsätzlich gilt: 

Alle unfreiwilligen Vermögenseinbußen, die Sie aufgrund des Unfalls erleiden und die Ihnen nicht entstanden wären, wenn Sie den Unfall nicht erlitten hätten, stellen dem Grunde nach erstattungsfähige und von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu ersetzende Schadenspositionen dar.

Dabei kommt es darauf an, ob es sich bei dem Sachschaden um einen (wirtschaftlichen) Totalschaden oder einen reparaturwürdigen Schaden (Reparaturschaden) handelt.

Typische Schadenspositionen bei einem Reparaturschaden sind (nicht abschließend):

  • Reparaturkosten (ggfs. mit MwSt., falls tatsächlich eine Reparatur mit Rechnung erfolgt)
  • Eigene Rechtsanwaltskosten
  • Sachverständigenkosten (Kosten für die Erstellung eines Schadengutachtens)
  • Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlages durch eine Werkstatt
  • Verbringungskosten (bspw. Transportkosten für Lackierarbeiten in einer Lackiererei)
  • Abschleppkosten (wenn das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit bzw. verkehrssicher ist)
  • Standgebühren (bspw. infolge des Abschleppvorgangs zur Werkstatt)
  • Unfallbedingte Auslagenpauschale für diverse Aufwendungen (zwischen 20,- und 30,- €)
  • Nutzungsausfallentschädigung (als Entschädigung für die fehlende Nutzungsmöglichkeit)
  • Kosten für einen Mietwagen (alternativ zur Nutzungsausfallentschädigung)

Typische Schadenspositionen bei einem (wirtschaftlichen) Totalschaden sind:

  • Erstattung des Wiederbeschaffungsaufwandes für die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges
  • Eigene Rechtsanwaltskosten
  • Sachverständigenkosten (Kosten für die Erstellung eines Schadengutachtens)
  • Abschleppkosten (wenn das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit bzw. verkehrssicher ist)
  • Standgebühren (bspw. in Folge des Abschleppvorganges auf den Parkplatz des Abschleppunternehmens)
  • Unfallbedingte Auslagenpauschale für diverse Aufwendungen (zwischen 20,- und 30,- €)
  • Nutzungsausfallentschädigung (als Entschädigung für die fehlende Nutzungsmöglichkeit)
  • Kosten für einen Mietwagen (alternativ zur Nutzungsausfallentschädigung)
  • Überführungs- bzw. Transportkosten für das gleichwertige Ersatzfahrzeug
  • Kosten für die Abmeldung des totalbeschädigen Fahrzeuges und die Anmeldung des Ersatzfahrzeuges (Ummeldung)

Die vorstehende Auflistung ist selbstverständlich nicht abschließend. Nach dem obenstehenden Grundsatz, dass die gegnerische Versicherung alle unfreiwilligen Vermögenseinbußen erstatten muss, die Sie aufgrund des Unfalls erlitten haben und die nicht entstanden wären, wenn das Unfallsereignis nicht eingetreten wäre, können viele weitere Schadenspositionen hinzukommen, die Ihnen möglichweise gar nicht so bewusst sind.

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Foto(s): iStock.com/Halfpoint

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